§ 37 BetrVG
Der Begriff “§ 37 BetrVG” bezieht sich auf einen Paragraphen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In diesem Paragraphen werden die Rechte und Pflichten des Betriebsrats in Bezug auf die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern geregelt. Es wird festgelegt, dass Betriebsratsmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt werden können, um ihre Aufgaben als Betriebsrat wahrnehmen zu können.
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Wieviel dürfen Betriebsräte verdienen?
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Die Begründung in einem Urteil des Landesgericht Braunschweig wirft mal wieder die Frage auf, was ein Betriebsrat verdienen darf. Es handelte sich zwar um einen Strafrechtsfall, es ging aber auch um die Frage, ob es eine Obergrenze bei der Vergütung von freigestellten Betriebsräten gibt. Grundsätzlich ist die Betriebsarbeit nach § 37 Abs. 1 BetrVG ein Ehrenamt,…