Ver­brei­tung von Betriebs­rä­ten: Aktu­el­le Stu­die des IW-Reports 2025

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Eine aktu­el­le Stu­die des IW-Reports 2025 von Dr. Oli­ver Stet­tes zur Ver­brei­tung von Betriebs­rä­ten wirft ein Schlag­licht auf die sich ver­än­dern­de Land­schaft der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung in Deutsch­land. In einer Zeit, in der die Arbeits­welt von Digi­ta­li­sie­rung, Fle­xi­bi­li­sie­rung und demo­gra­fi­schem Wan­del geprägt ist, stellt sich die Fra­ge, wie gut die tra­di­tio­nel­len Model­le der Mit­be­stim­mung noch grei­fen. Die Ana­ly­se auf Basis der IW-Beschäf­tig­ten­be­fra­gung 2024 bie­tet daten­ba­sier­te Ein­bli­cke in die aktu­el­le Situa­ti­on und den Wunsch der Beschäf­tig­ten nach Inter­es­sen­ver­tre­tung. Die­ser Arti­kel unter­sucht die wich­tigs­ten Ergeb­nis­se der Stu­die und beleuch­tet die Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen für Betriebs­rä­te in der moder­nen Arbeits­welt. Im Fokus ste­hen dabei die Erkennt­nis­se des IW-Reports von Oli­ver Stet­tes zur Inter­es­sen­ver­tre­tung und Mit­be­stim­mung.

Metho­dik und Daten­grund­la­ge des IW-Reports 2025

Die Stu­die zur Ver­brei­tung von Betriebs­rä­ten, ver­öf­fent­licht als IW-Report 2025, stützt sich maß­geb­lich auf die IW-Beschäf­tig­ten­be­fra­gung 2024. Unter der Lei­tung von Dr. Oli­ver Stet­tes ver­folg­te das Insti­tut der deut­schen Wirt­schaft (IW) einen quan­ti­ta­ti­ven For­schungs­an­satz, um ein umfas­sen­des Bild der aktu­el­len Situa­ti­on zu erhalten.

Im Rah­men der IW-Beschäf­tig­ten­be­fra­gung wur­den Arbeit­neh­mer aus ver­schie­de­nen Bran­chen und Unter­neh­mens­grö­ßen in Deutsch­land befragt. Die Stich­pro­ben­grö­ße wur­de so gewählt, dass sie eine hin­rei­chen­de Reprä­sen­ta­ti­vi­tät für die deut­sche Erwerbs­be­völ­ke­rung gewähr­leis­tet. Um vali­de Aus­sa­gen tref­fen zu kön­nen, wur­den bei der Aus­wahl der Teil­neh­mer sowohl demo­gra­fi­sche als auch berufs­be­zo­ge­ne Merk­ma­le berück­sich­tigt, um ein mög­lichst brei­tes Spek­trum abzubilden.

Die Befra­gung umfass­te Fra­gen zur Exis­tenz von Betriebs­rä­ten im jewei­li­gen Unter­neh­men, zur Art und Wei­se der Inter­es­sen­ver­tre­tung, zur Zufrie­den­heit mit der aktu­el­len Situa­ti­on und zum gene­rel­len Wunsch nach Mit­be­stim­mung. Die Ant­wor­ten wur­den anschlie­ßend mit sta­tis­ti­schen Ana­ly­se­me­tho­den aus­ge­wer­tet, um Trends und Zusam­men­hän­ge zu iden­ti­fi­zie­ren. Dazu zähl­ten deskrip­ti­ve Sta­tis­ti­ken, um die Ver­brei­tung von Betriebs­rä­ten in ver­schie­de­nen Seg­men­ten dar­zu­stel­len, sowie infe­renz­sta­tis­ti­sche Ver­fah­ren, um signi­fi­kan­te Unter­schie­de zwi­schen Grup­pen zu ermitteln.

Ein wich­ti­ger Aspekt der Metho­dik war die Gewich­tung der Daten, um sicher­zu­stel­len, dass die Ergeb­nis­se auch tat­säch­lich die deut­sche Erwerbs­be­völ­ke­rung reprä­sen­tie­ren. Dies ist beson­ders rele­vant, da bestimm­te Grup­pen mög­li­cher­wei­se über- oder unter­re­prä­sen­tiert in der Stich­pro­be sein könn­ten. Durch die Gewich­tung wird die­ser Effekt kor­ri­giert, wodurch die Ergeb­nis­se eine höhe­re Aus­sa­ge­kraft erhalten.

Die Ergeb­nis­se der Befra­gung wur­den schließ­lich in den IW-Report 2025 inte­griert und bie­ten einen detail­lier­ten Ein­blick in die Ver­brei­tung von Betriebs­rä­ten und den Wunsch nach Inter­es­sen­ver­tre­tung in Deutsch­land. Die Daten­grund­la­ge und die ange­wand­ten Metho­den ermög­li­chen es, fun­dier­te Aus­sa­gen über die aktu­el­le Situa­ti­on zu tref­fen und mög­li­che Hand­lungs­fel­der für Unter­neh­men, Poli­tik und Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen zu identifizieren.

Der IW-Report 2025 von Dr. Oli­ver Stet­tes zeigt, dass die Ver­brei­tung von Betriebs­rä­ten in Deutsch­land wei­ter­hin hete­ro­gen ist. Gene­rell lässt sich fest­stel­len, dass in grö­ße­ren Unter­neh­men häu­fi­ger Betriebs­rä­te exis­tie­ren als in klei­ne­ren Betrie­ben. Dies ist wenig über­ra­schend, da die Grün­dung eines Betriebs­rats mit zuneh­men­der Mit­ar­bei­ter­zahl oft ein­fa­cher zu rea­li­sie­ren ist. Recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen wie das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) spie­len hier­bei eine ent­schei­den­de Rolle.

Ein Blick auf die ver­schie­de­nen Bran­chen offen­bart eben­falls Unter­schie­de. In tra­di­tio­nell gewerk­schaft­lich gepräg­ten Bran­chen wie der Metall- und Elek­tro­in­dus­trie oder dem öffent­li­chen Dienst ist die Ver­brei­tung von Betriebs­rä­ten wei­ter­hin hoch. In Bran­chen mit einem hohen Anteil an klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men (KMU) oder in Dienst­leis­tungs­be­rei­chen ist die Betriebs­rats­dich­te hin­ge­gen geringer.

Im Ver­gleich zu frü­he­ren Erhe­bun­gen zeich­net sich ein leich­ter Rück­gang der Betriebs­rats­zah­len ab. Die Stu­die the­ma­ti­siert die­sen Trend und ver­weist auf ver­schie­de­ne Ursa­chen, wie bei­spiels­wei­se die Zunah­me von aty­pi­schen Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen oder die ver­än­der­ten Struk­tu­ren in der Arbeits­welt durch die Digi­ta­li­sie­rung. Auch die gestie­ge­ne Fle­xi­bi­li­sie­rung der Arbeits­be­din­gun­gen und die Zunah­me von Solo-Selbst­stän­dig­keit tra­gen mög­li­cher­wei­se zu die­ser Ent­wick­lung bei.

Es ist jedoch wich­tig zu beto­nen, dass der Wunsch nach Inter­es­sen­ver­tre­tung bei den Beschäf­tig­ten wei­ter­hin vor­han­den ist. Vie­le Arbeit­neh­mer sehen in Betriebs­rä­ten eine wich­ti­ge Insti­tu­ti­on, um ihre Rech­te und Inter­es­sen gegen­über dem Arbeit­ge­ber zu ver­tre­ten. Dies zeigt sich auch in den Ergeb­nis­sen der IW-Beschäf­tig­ten­be­fra­gung 2024.

Die Grün­de für die Ver­än­de­run­gen in der Betriebs­rats­land­schaft sind viel­fäl­tig. Neben den bereits genann­ten Fak­to­ren spie­len auch die Unter­neh­mens­kul­tur und das Enga­ge­ment der Arbeit­neh­mer eine Rol­le. In Unter­neh­men mit einer offe­nen und par­ti­zi­pa­ti­ven Kul­tur ist die Bereit­schaft zur Grün­dung und Mit­ar­beit in einem Betriebs­rat oft höher. Umge­kehrt kann ein man­geln­des Inter­es­se der Beschäf­tig­ten oder Wider­stand sei­tens des Arbeit­ge­bers die Grün­dung eines Betriebs­rats erschwe­ren. Eine detail­lier­te Ana­ly­se der Ver­brei­tung von Betriebs­rä­ten und der zugrun­de lie­gen­den Ursa­chen ist daher uner­läss­lich, um geeig­ne­te Maß­nah­men zur För­de­rung der Mit­be­stim­mung und Inter­es­sen­ver­tre­tung in der Arbeits­welt zu entwickeln.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen fin­den sich in der Stu­die “Ver­brei­tung von Betriebs­rä­ten und der Wunsch nach … (IW Köln)” des IW Köln.

Wunsch nach Inter­es­sen­ver­tre­tung: Die Per­spek­ti­ve der Beschäftigten

Der IW-Report 2025 zeigt deut­lich, dass ein signi­fi­kan­ter Teil der Beschäf­tig­ten in Deutsch­land den Wunsch nach einer Inter­es­sen­ver­tre­tung hat, selbst wenn in ihrem Betrieb kein Betriebs­rat exis­tiert. Die IW-Beschäf­tig­ten­be­fra­gung 2024 lie­fert hier­zu detail­lier­te Ein­bli­cke. Die­ser Wunsch ist oft gekop­pelt an die Erwar­tung, dass ein Betriebs­rat die Arbeit­neh­mer­rech­te stärkt und eine Platt­form für den Dia­log mit dem Arbeit­ge­ber bietet.

Die Grün­de für die­sen Wunsch sind viel­fäl­tig. Vie­le Beschäf­tig­te sehen in einem Betriebs­rat eine Mög­lich­keit, ihre Bedürf­nis­se und Anlie­gen bes­ser zu arti­ku­lie­ren und gegen­über dem Manage­ment zu ver­tre­ten. Dies betrifft The­men wie Arbeits­be­din­gun­gen, Lohn­ge­rech­tig­keit, Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten und die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie. Auch Unsi­cher­hei­ten bezüg­lich der Arbeits­platz­si­cher­heit und die Angst vor nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen von Umstruk­tu­rie­run­gen spie­len eine Rolle.

Die Erwar­tun­gen der Beschäf­tig­ten an Betriebs­rä­te sind hoch. Sie erwar­ten, dass Betriebs­rä­te sich aktiv für ihre Inter­es­sen ein­set­zen, trans­pa­rent arbei­ten und eine ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit mit dem Arbeit­ge­ber pfle­gen. Ein wich­ti­ger Aspekt ist dabei auch die Unab­hän­gig­keit des Betriebs­rats von der Unter­neh­mens­lei­tung. Die Beschäf­tig­ten müs­sen das Gefühl haben, dass der Betriebs­rat ihre Inter­es­sen ohne Angst vor Repres­sa­li­en ver­tre­ten kann.

Ein­fluss­fak­to­ren auf die Betriebs­rats­grün­dung und ‑akti­vi­tät

Die Grün­dung und Akti­vi­tät von Betriebs­rä­ten wird von ver­schie­de­nen Fak­to­ren beein­flusst. Die Unter­neh­mens­grö­ße spielt eine ent­schei­den­de Rol­le, da in grö­ße­ren Betrie­ben die Wahr­schein­lich­keit einer Betriebs­rats­grün­dung deut­lich höher ist. Dies liegt unter ande­rem dar­an, dass in grö­ße­ren Unter­neh­men kom­ple­xe­re Struk­tu­ren und mehr Beschäf­tig­te vor­han­den sind, was die Not­wen­dig­keit einer insti­tu­tio­na­li­sier­ten Inter­es­sen­ver­tre­tung erhöht.

Auch die Bran­che hat einen Ein­fluss. In Bran­chen mit tra­di­tio­nell star­ker Gewerk­schafts­prä­senz, wie bei­spiels­wei­se der Metall- und Elek­tro­in­dus­trie, sind Betriebs­rä­te häu­fi­ger ver­tre­ten als in Bran­chen mit gerin­ge­rer gewerk­schaft­li­cher Organisation.

Die Unter­neh­mens­kul­tur ist ein wei­te­rer wich­ti­ger Fak­tor. In Unter­neh­men mit einer offe­nen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­kul­tur und einem part­ner­schaft­li­chen Ver­hält­nis zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer ist die Grün­dung und Akti­vi­tät von Betriebs­rä­ten oft ein­fa­cher. Eine posi­ti­ve Unter­neh­mens­kul­tur för­dert die Bereit­schaft der Beschäf­tig­ten, sich aktiv in die Gestal­tung der Arbeits­be­din­gun­gen einzubringen.

Die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen bil­den die Grund­la­ge für die Betriebs­rats­ar­beit. Das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) regelt die Rech­te und Pflich­ten von Betriebs­rä­ten und Arbeit­ge­bern. Es legt unter ande­rem fest, dass Betriebs­rä­te in bestimm­ten Ange­le­gen­hei­ten ein Mit­be­stim­mungs­recht haben, bei­spiels­wei­se bei per­so­nel­len Maß­nah­men oder der Arbeitszeitgestaltung.

Die Rol­le von Gewerk­schaf­ten ist eben­falls von Bedeu­tung. Gewerk­schaf­ten unter­stüt­zen Betriebs­rä­te bei ihrer Arbeit und bie­ten ihnen Schu­lun­gen und Bera­tung an. Eine enge Zusam­men­ar­beit zwi­schen Betriebs­rat und Gewerk­schaft kann die Durch­set­zungs­fä­hig­keit der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung erhöhen.

Eine detail­lier­te Ana­ly­se auf Basis der IW-Beschäf­tig­ten­be­fra­gung beleuch­tet die Hin­ter­grün­de der Betriebs­rats­ver­brei­tung: Ver­brei­tung von Betriebs­rä­ten und der Wunsch nach … (Econstor.eu) – Die­se Quel­le bie­tet einen detail­lier­ten Ein­blick in die Ana­ly­se auf Basis der IW-Beschäf­tig­ten­be­fra­gung und beleuch­tet die Hin­ter­grün­de der Betriebsratsverbreitung.

Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen für Betriebs­rä­te in der moder­nen Arbeitswelt

Betriebs­rä­te ste­hen in der moder­nen Arbeits­welt vor viel­fäl­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen. Die Digi­ta­li­sie­rung ver­än­dert die Arbeits­be­din­gun­gen grund­le­gend und erfor­dert von Betriebs­rä­ten neue Kom­pe­ten­zen und Stra­te­gien. Sie müs­sen sich mit The­men wie künst­li­che Intel­li­genz, Auto­ma­ti­sie­rung und Big Data aus­ein­an­der­set­zen und die Aus­wir­kun­gen die­ser Tech­no­lo­gien auf die Beschäf­tig­ten im Blick behalten.

Die zuneh­men­de Fle­xi­bi­li­sie­rung der Arbeits­welt stellt eben­falls eine Her­aus­for­de­rung dar. Fle­xi­ble Arbeits­zeit­mo­del­le, Tele­ar­beit und Crowd­wor­king ver­än­dern die tra­di­tio­nel­len Struk­tu­ren der Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on und erfor­dern von Betriebs­rä­ten neue Ansät­ze zur Inter­es­sen­ver­tre­tung. Sie müs­sen sicher­stel­len, dass die Rech­te der Beschäf­tig­ten auch in fle­xi­blen Arbeits­for­men gewahrt bleiben.

Die Glo­ba­li­sie­rung führt zu einem ver­stärk­ten Wett­be­werbs­druck und erfor­dert von Unter­neh­men eine hohe Anpas­sungs­fä­hig­keit. Betriebs­rä­te müs­sen sich mit den Aus­wir­kun­gen der Glo­ba­li­sie­rung auf die Arbeits­plät­ze und die Arbeits­be­din­gun­gen aus­ein­an­der­set­zen und Stra­te­gien ent­wi­ckeln, um die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten zu schützen.

Trotz die­ser Her­aus­for­de­run­gen erge­ben sich für Betriebs­rä­te auch Chan­cen. Sie kön­nen die Trans­for­ma­ti­on der Arbeits­welt aktiv mit­ge­stal­ten und die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten in den Ver­än­de­rungs­pro­zes­sen ver­tre­ten. Betriebs­rä­te kön­nen sich als Gestal­ter einer moder­nen und fai­ren Arbeits­welt posi­tio­nie­ren, indem sie sich für gute Arbeits­be­din­gun­gen, fai­re Löh­ne und eine aus­ge­wo­ge­ne Work-Life-Balan­ce ein­set­zen. Sie kön­nen auch dazu bei­tra­gen, dass die Beschäf­tig­ten die not­wen­di­gen Kom­pe­ten­zen erwer­ben, um in der digi­ta­len Arbeits­welt erfolg­reich zu sein.

Die Rol­le von Betriebs­rä­ten in Zei­ten des Wandels

Betriebs­rä­te ste­hen in der heu­ti­gen Arbeits­welt vor der Her­aus­for­de­rung, die Trans­for­ma­ti­on aktiv mit­zu­ge­stal­ten und die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten wirk­sam zu ver­tre­ten. Dies erfor­dert ein Umden­ken und die Ent­wick­lung neu­er Stra­te­gien. Es geht dar­um, sich nicht nur als Ver­wal­ter des Sta­tus quo zu ver­ste­hen, son­dern als pro­ak­ti­ve Gestal­ter des Wandels.

Eine wich­ti­ge Auf­ga­be ist die Früh­zei­ti­ge Ein­bin­dung in Ver­än­de­rungs­pro­zes­se. Betriebs­rä­te soll­ten bereits in der Pla­nungs­pha­se von bei­spiels­wei­se Digi­ta­li­sie­rungs­pro­jek­ten oder Restruk­tu­rie­run­gen invol­viert wer­den, um die Aus­wir­kun­gen auf die Beschäf­tig­ten beur­tei­len und alter­na­ti­ve Lösun­gen vor­schla­gen zu kön­nen. Dies setzt eine hohe Kom­pe­tenz in Bezug auf neue Tech­no­lo­gien, Arbeits­mo­del­le und die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on des Unter­neh­mens vor­aus. Wei­ter­bil­dung und der Auf­bau von Exper­ten­wis­sen sind daher unerlässlich.

Best Prac­ti­ces zei­gen, dass erfolg­rei­che Betriebs­rä­te auf eine offe­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Beschäf­tig­ten set­zen. Regel­mä­ßi­ge Mit­ar­bei­ter­ver­samm­lun­gen, Umfra­gen und der Ein­satz digi­ta­ler Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­le hel­fen dabei, die Bedürf­nis­se und Sor­gen der Beleg­schaft zu ver­ste­hen und in die Ver­hand­lun­gen mit dem Arbeit­ge­ber ein­zu­brin­gen. Außer­dem ist die Ver­net­zung mit ande­ren Betriebs­rä­ten und Gewerk­schaf­ten wich­tig, um Erfah­run­gen aus­zu­tau­schen und von bewähr­ten Model­len zu lernen.

Inno­va­ti­ve Ansät­ze umfas­sen die Eta­blie­rung von Trans­for­ma­ti­ons­aus­schüs­sen, die sich spe­zi­ell mit den Aus­wir­kun­gen des Wan­dels auf die Arbeits­plät­ze und die Qua­li­fi­zie­rung der Beschäf­tig­ten befas­sen. Auch die Ent­wick­lung von Zukunfts­sze­na­ri­en und die gemein­sa­me Erar­bei­tung von Qua­li­fi­zie­rungs­plä­nen mit dem Arbeit­ge­ber kön­nen dazu bei­tra­gen, die Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit der Mit­ar­bei­ter lang­fris­tig zu sichern. Betriebs­rä­te kön­nen auch eine wich­ti­ge Rol­le bei der För­de­rung einer posi­ti­ven Unter­neh­mens­kul­tur spie­len, die den Wan­del als Chan­ce begreift und die Mit­ar­bei­ter aktiv in den Gestal­tungs­pro­zess einbezieht.

Fazit

Der IW-Report 2025 von Dr. Oli­ver Stet­tes ver­deut­licht die Bedeu­tung von Betriebs­rä­ten für die Mit­be­stim­mung in der deut­schen Arbeits­welt. Trotz eines leich­ten Rück­gangs in der Ver­brei­tung zeigt die Stu­die, dass ein gro­ßer Bedarf an Inter­es­sen­ver­tre­tung besteht. Die Her­aus­for­de­run­gen der moder­nen Arbeits­welt, wie Digi­ta­li­sie­rung und Fle­xi­bi­li­sie­rung, erfor­dern jedoch ein Umden­ken und die Ent­wick­lung neu­er Strategien.

Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für Unter­neh­men umfas­sen die Stär­kung der betrieb­li­chen Mit­be­stim­mung und die För­de­rung einer offe­nen Unter­neh­mens­kul­tur, in der die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten ernst genom­men wer­den. Die Poli­tik soll­te die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen so gestal­ten, dass die Grün­dung und Tätig­keit von Betriebs­rä­ten erleich­tert wird. Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen sind gefor­dert, sich den neu­en Her­aus­for­de­run­gen anzu­pas­sen und inno­va­ti­ve Ansät­ze zu ent­wi­ckeln, um die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten wirk­sam zu vertreten.

Ein Aus­blick auf zukünf­ti­ge Ent­wick­lun­gen zeigt, dass die Bedeu­tung der Mit­be­stim­mung in der Arbeits­welt wei­ter zuneh­men wird. Ange­sichts der rasan­ten Ver­än­de­run­gen und der wach­sen­den Kom­ple­xi­tät der Arbeits­welt ist es uner­läss­lich, dass die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten ange­mes­sen berück­sich­tigt wer­den. Nur so kann eine sozi­al gerech­te und wirt­schaft­lich erfolg­rei­che Zukunft der Arbeit gestal­tet werden.

Wei­ter­füh­ren­de Quellen

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