Mitbestimmung bezeichnet das Recht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, bei Entscheidungen in Unternehmen mitzuwirken. Ziel der Mitbestimmung ist eine gleichberechtigte Beteiligung der Beschäftigten an betrieblichen Angelegenheiten, wie beispielsweise der Arbeitszeitgestaltung, der Betriebsorganisation oder der Personalpolitik. Die Mitbestimmung kann auf verschiedenen Ebenen stattfinden, wie der Betriebsratsebene, der Aufsichtsratsebene oder auch auf unternehmensübergreifender Ebene.

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So nutzen Betriebsräte das Initiativrecht nach § 92a BetrVG für proaktive Personalplanung, Qualifizierung und langfristigen Kündigungsschutz im Strukturwandel.