Mit der Bundesnotbremse führte die Politik bekanntlich die Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber ein. Die Maßnahme sah vor, dass der Bund einheitliche Corona-Schutzmaßnahmen in Gebieten mit Inzidenzwerten über 100 durchsetzen kann.
Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren in Homeoffice?
Mitte April war jede/jeder Zweite im Homeoffice– zumindest stundenweise, so hat es das Bonner Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in einer repräsentativen Befragung für das Arbeitsministerium ermittelt. Offenbar hat die Homeoffice-Verordnung der Bundesregierung gewirkt.
Wer profitierte eigentlich mehr vom Homeoffice – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
In der Praxis hat sich gezeigt, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer viele positive Erfahrungen mit der Arbeit von zu Hause gemacht haben. Einer aktuellen Erhebung zufolge befürworten 81 Prozent aller befragten Arbeitnehmer das Arbeiten im Homeoffice. Künftig wollen sie nicht mehr an allen Wochentagen im Büro tätig sein.
Doch wann endet die Homeoffice-Pflicht nun?
Heute ist der letzte Tag, sprich: morgen endet die bei der Wirtschaft ungeliebte Regelung. Die Gewerkschaften fordern dagegen, dass es eine dauerhafte Regulierung gibt.
Ist es das endgültige Ende des Homeoffice?
Die Pflicht endet zwar mit Ablauf des heutigen Tages, allerdings können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig das Arbeiten im Home-Office ermöglichen, um sie bestmöglich vor einer Infektion zu schützen.
Enden damit sämtliche Corona-Maßnahmen in den Unternehmen?
Nein, Unternehmen müssen dennoch weiterhin Corona-Maßnahmen aufrechterhalten. Trotz sinkender Zahlen täglicher Corona-Neuinfektionen muss den Infektionsgefahren im Betrieb weiterhin wirksam begegnet werden. Deshalb bleiben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch zukünftig verpflichtet, die folgenden Maßnahmen umzusetzen:
- Begrenzung der Beschäftigtenzahl in geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen,
- Bildung von festen betrieblichen Arbeitsgruppen,
- das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei unvermeidbarem Kontakt und
- die Erstellung und Umsetzung von betrieblichen Hygienekonzepten.
Wie lange gilt die Corona-Arbeitsschutzverordnung noch?
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert. Die Änderungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung treten am 1. Juli 2021 in Kraft.
Wo werde ich zu den Themen Corona-Arbeitsschutzverordnung, Corona-Maßnahmen, Homeoffice, Kurzarbeit und Impfungen auf dem Laufenden gehalten?
Hier auf unserem Blog und natürlich auf unserer Facebookseite.
Ich wünsche Ihnen frohes Schaffen – egal, ob im Homeoffice oder im Betrieb!
Glückauf,
Andreas Galatas
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