„Wer rastet, der rostet!“
Liebe Leute,
wusstet Ihr, dass Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) die systematische und strukturierte Entwicklung, Planung und Lenkung betrieblicher Strukturen und Prozesse ist, mit dem Ziel die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern. Nein? Macht nichts, dann erkläre ich es Euch!
Was ist BMG eigentlich?
Dann fange ich mal ganz vorne an: Im Betrieblichen Gesundheitsmanagement sind alle Maßnahmen und strukturellen Veränderungen zusammengefasst, die der Gesundheitsförderung der Belegschaft dienen. Auch der Arbeitsschutz gehört dazu – und die gesetzlich vorgeschriebene betriebliche Wiedereingliederung von Mitarbeitern, die lange krank waren. Die Rentenversicherungsträger unterstützen ebenfalls mit ihren Maßnahmen das BGM. Alle Maßnahmen sollen den Beschäftigten und dem Unternehmen gleichermaßen zugutekommen.
Und warum nun BGM?
Das ist doch einfach: Die Produktivität und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter steigt: Sie fühlen sich wohl und sind zufriedener. Arbeitsprozesse laufen besser. Das kann sich auch positiv auf die Kundenzufriedenheit auswirken. Jeder Euro, der für BGM eingesetzt wird, bringt somit ein Vielfaches an Nutzen. Sie reduziert die Arztbesuche. Sie verbessert die gesundheitlichen Bedingungen im Unternehmen. Sie verringert Belastungen und verbessert die Lebensqualität eines jeden Einzelnen. Sie erhält oder erhöht sogar die eigene Leistungsfähigkeit. Sie erhöht auch die Arbeitszufriedenheit und verbessert das Betriebsklima. Und sie führt zu einer Mitgestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs.
Ist BGM sinnvoll für Arbeitnehmer?
Oh ja und nochmal ja! Die betriebliche Gesundheitsförderung sichert die Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiter. Sie erhöht ihre Motivation durch Stärkung der Identifikation mit dem Unternehmen. Sie senkt Kosten durch weniger Krankheits- und Produktionsausfälle. Sie steigert die Produktivität und Qualität im Betrieb. Sie wertet das Image des Unternehmens aus. Und sie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit.
Wird BGM steuerlich gefördert?
Aber hallo! § 3 Nr. 34 EStG fördert Maßnahmen der Gesundheitsprävention und bringt so Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bis zu einem Freibetrag von 600 EUR/Jahr je Arbeitnehmer sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn steuerfrei.
Bleibt fit und gesund!
Euer
Andreas Galatas
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