Alles wird teurer, nicht zuletzt aufgrund Putins barbarischen Angriffskrieges. Das betrifft insbesondere die Energieversorgung. Eine Strompreisbremse soll Bürgerinnen und Bürger weiter spürbar entlasten – und ebenso kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif. Sie können dann eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen nutzen. Damit die Motivation zum Energiesparen bleibt, greift ab einem gewissen Verbrauch der Marktpreis. Neben der Strompreisbremse wird die Bundesregierung eine Gaspreisbremse einführen.
Die Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Dazu muss auch der Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz gedämpft werden. Die Netzentgelte sind Bestandteil der Stromkosten und werden somit von den Stromkundinnen und ‑kunden getragen. Um die Strompreisbremse für den Basisverbrauch und eine Dämpfung der Netzentgelte für Strom zu finanzieren, sollen Zufallsgewinne von Stromproduzenten zumindest teilweise abgeschöpft werden.
Neben der Strompreisbremse wird die Bundesregierung eine Gaspreisbremse einführen. Die beiden Instrumente zur Dämpfung der Energiepreise müssen zusammen gedacht und zusammengeführt werden. Ziel ist es, die hohen Gaspreise zu senken und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas zu gewährleisten, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Industrie und Mittelstand heil durch diese Krise kommen. Die Bundesregierung hat dafür eine unabhängige Kommission aus Expertinnen und Experten eingerichtet, die entsprechende Vorschläge ausarbeitet.
Am 10. Oktober 2022 hat die Kommission ihren Zwischenbericht „Sicher durch den Winter“ mit Empfehlungen zu einer Gaspreisbremse der Bundesregierung übergeben. Diese Vorschläge werden nun geprüft.
Was hat es mit der Einmalzahlung im Dezember auf sich?
Um die extremen Belastungen von Gas- und Fernwärmekunden abzufangen, die um ein Vielfaches höher sind als die Belastungen von Haushalten, die nicht mit Gas heizen, erhalten die Gaskunden bereits im Dezember 2022 eine Einmalzahlung auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Diese Einmalzahlung dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse.
Was ist die Gas- und Wärmepreisbremse?
Durch einen garantierten Brutto-Preis inklusive aller staatlich induzierter Preisbestandteile3 von 12 ct/kWh für Gas für ein Kontingent der Gasverbrauchsmenge wird die Belastungsentwicklung für Gaskunden gedämpft. Für den Rest der Verbrauchsmenge oberhalb des Kontingentes gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Die Gas- und Wärmepreisbremse soll zum 01.03.2023 in Kraft treten und endet frühestens zum 30.04.2024. Sie erreicht den Kunden mit der Abschlagszahlung.
Das Kontingent beträgt 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Der erhaltene Betrag muss nicht zurückgezahlt werden, selbst wenn der tatsächliche Verbrauch in der Jahresendabrechnung von der angenommenen Menge abweicht. Daher bleibt der volle Energiesparanreiz bestehen und jede eingesparte kWh reduziert den Rechnungsbetrag um den im Versorgungsvertrag vereinbarten Arbeitspreis.
Geht es nicht schneller – im März ist doch der Winter fast schon vorbei?
Die Länder sowie die Ampel-Koalition diskutieren über eine schnellere Entlastung bei den Gas- und Strompreisen. Nun hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ins Gespräch gebracht, die finanziellen Hilfen für Stromverbraucher früher als bisher geplant zu starten. “Die Entlastung beim Strompreis muss in jedem Fall spätestens im Januar einsetzen. Darauf zielen wir”, sagte der Grünen-Politiker dem “Handelsblatt”. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte angekündigt, er wolle einen möglichen früheren Starttermin für die Gaspreisbremse zum 1. Januar ausloten und dazu mit den Energieversorgern beraten.
Bleiben Sie energetisch!
Euer
Andreas Galatas
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