Was ist das Ent­las­tungs­pa­ket II?

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Am 27. April 2022 hat das Bun­des­ka­bi­nett eine Ergän­zung des Regie­rungs­ent­wurfs des Bun­des­haus­halts 2022 beschlos­sen, das mit dem Ent­las­tungs­pa­ket II Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ent­las­tet und die Fol­gen des rus­si­schen Angriffs­kriegs auf die Ukrai­ne abmil­dert. test

Auch hier in Deutsch­land belas­ten die kriegs­be­dingt gestie­ge­nen Prei­se, ins­be­son­de­re die Ener­gie­prei­se, Bevöl­ke­rung und Wirt­schaft. Am stärks­ten betrof­fen sind Men­schen mit klei­ne­ren Ein­kom­men. Vie­le Unter­neh­men mit hohen Ener­gie­kos­ten sind stark belas­tet. Aus die­sem Grund stellt der Ergän­zungs­haus­halt befris­te­te zusätz­li­che Mit­tel bereit, die gezielt Maß­nah­men finan­zie­ren, um die größ­ten Här­ten abzu­fe­dern, Deutsch­lands Ener­gie­si­cher­heit zu stär­ken und Struk­tur­brü­chen vorzubeugen.

Um wel­che Maß­nah­men geht es beim Ent­las­tungs­pa­ket II?

Im Spe­zi­el­len geht es dabei um die fol­gen­den Maßnahmen:

  • Ener­gie­steu­er auf Kraft­stof­fe soll für drei Mona­te gesenkt wer­den; für Ben­zin redu­ziert sich der Ener­gie­steu­er­satz um 29,55 Cent/Liter, für Die­sel­kraft­stoff um 14,04 Cent/Liter,
  • ein­ma­li­ge Ener­gie­pau­scha­le in Höhe von 300 Euro für alle ein­kom­mens­steu­er­pflich­ti­gen Erwerbstätigen,
  • Kin­der­bo­nus 2022 als zusätz­li­che Ein­mal­zah­lung für Fami­li­en von 100 Euro pro Kind,
  • Ein­mal­zah­lung für Emp­fan­gen­de von Sozi­al­leis­tun­gen von 100 Euro (zusätz­lich zu der bereits beschlos­se­nen Ein­mal­zah­lung von 100 Euro),
  • vergüns­tig­te Tickets für den ÖPNV für 9 Euro pro Monat für 90 Tage („9 für 90“-Ticket).

Wel­che Ent­las­tung gibt es denn für Unternehmen?

Ana­log zu dem oben genann­ten Ansatz berei­tet die Bun­des­re­gie­rung beson­de­re Unter­stüt­zung für die Unter­neh­men vor, die vom Krieg in der Ukrai­ne beson­ders in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wer­den. r Unter­neh­men mit stark gestie­ge­nen Kos­ten auf­grund der im Zusam­men­hang mit dem rus­si­schen Angriffs­krieg auf die Ukrai­ne gestie­ge­nen Erd­gas- und Strom­prei­se stellt der Ergän­zungs­haus­halt nun 5 Mrd. Euro bereit.

In Sum­me füh­ren die Maß­nah­men des Ergän­zungs­haus­halts zu Min­der­ein­nah­men in Höhe von 12,9 Mrd. Euro und Mehr­aus­ga­ben in Höhe von 26,3 Mrd. Euro; der finan­zi­el­le Gesamt­um­fang des Ergän­zungs­haus­halts beträgt somit 39,2 Mrd. Euro.

Ich wün­sche Euch, dass die Pake­te zu spür­ba­ren Ent­las­tun­gen in Euren Betrie­ben, aber vor allem auch auf Euerm Kon­to führen!

Ent­las­ten­de Grü­ße und Glück­auf, Euer

Andre­as Galatas

Bild­rech­te Head­er­fo­to: © istockphoto.com/peterschreiber.media

#ibpAka­de­mie #kom­pe­tenz­ori­en­tier­te #Betriebs­rats­schu­lun­gen

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