Was ist das Transparenzregister?

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Lie­be Leute,

wuss­tet Ihr, dass das Trans­pa­renz­re­gis­ter vom Bund mit dem Geld­wä­sche­ge­setz (GwG) im Jahr 2017 ein­ge­rich­tet wur­de. In dem Regis­ter sol­len die wirt­schaft­lich Berech­tig­ten von im Gesetz näher bezeich­ne­ten Ver­ei­ni­gun­gen erfasst werden.

Im Trans­pa­renz­re­gis­ter sind/werden alle juris­ti­schen Per­so­nen des Pri­vat­rechts und ein­ge­tra­ge­nen Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten zur Mit­tei­lung an das Trans­pa­renz­re­gis­ter ver­pflich­tet. Für die Mel­dung waren/sind jedoch Über­gangs­fris­ten vorgesehen.

Für juris­ti­sche Per­so­nen des Pri­vat­rechts und ein­ge­tra­ge­ne Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten, deren Pflicht zur Mit­tei­lung an das Trans­pa­renz­re­gis­ter bis­lang auf­grund einer der Mit­tei­lungs­fik­tio­nen als erfüllt galt, bestehen in Bezug auf die Mel­dung Über­gangs­fris­ten. Sie haben die in § 19 Absatz 1 GwG auf­ge­führ­ten Anga­ben ihrer wirt­schaft­lich Berechtigten,

  • sofern es sich um eine Akti­en­ge­sell­schaft, SE, Kom­man­dit­ge­sell­schaft auf Akti­en han­delt bis zum 31. März 2022,
  • sofern es sich um eine Gesell­schaft mit beschränk­ter Haf­tung, Genos­sen­schaft, Euro­päi­sche Genos­sen­schaft oder Part­ner­schaft han­delt bis zum 30. Juni 2022,
  • in allen ande­ren Fäl­len bis spä­tes­tens zum 31. Dezem­ber 2022

der regis­ter­füh­ren­den Stel­le zur Ein­tra­gung in das Trans­pa­renz­re­gis­ter mitzuteilen.

Wer ist wirt­schaft­lich Berech­tig­te oder Berech­tig­ter im Unternehmen?

Sag ich euch: Bei juris­ti­schen Per­so­nen des Pri­vat­rechts und ein­ge­tra­ge­nen Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten zählt zu den wirt­schaft­lich Berech­tig­ten jede natür­li­che Per­son, die unmit­tel­bar oder mittelbar

  • mehr als 25 Pro­zent der Kapi­tal­an­tei­le hält,
  • mehr als 25 Pro­zent der Stimm­rech­te kon­trol­liert oder
  • auf ver­gleich­ba­re Wei­se Kon­trol­le aus­üben kann.

Wer darf das Trans­pa­renz­re­gis­ter eigent­lich einsehen?

Gute Fra­ge. Die im Geld­wä­sche­ge­setz näher bezeich­ne­ten Behör­den sind – soweit dies zu Erfül­lung ihrer Auf­ga­ben erfor­der­lich ist – voll­um­fäng­lich zur Ein­sicht­nah­me in das Trans­pa­renz­re­gis­ter berech­tigt. Ver­pflich­te­te dür­fen nur fall­be­zo­gen und im Rah­men ihrer Sorg­falts­pflich­ten Ein­sicht in das Trans­pa­renz­re­gis­ter neh­men. Mit­glie­der der Öffent­lich­keit wird dage­gen nur ein­ge­schränk­te Ein­sicht gewährt.

Der wirt­schaft­lich Berech­tig­te hat unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen die Mög­lich­keit, die Ein­sicht­nah­me in das Trans­pa­renz­re­gis­ter für bestimm­te Grup­pen voll­stän­dig oder teil­wei­se durch die regis­ter­füh­ren­de Stel­le beschrän­ken zu lassen. 

Dro­hen bei Ver­stö­ßen etwa Sanktionen?

Japp, so is es! Die Buß­gel­der und Sank­tio­nen bei Ver­stö­ßen gegen die Mel­de­pflich­ten rich­ten sich nach den Vor­schrif­ten des § 56 GwG:

  • Ein­fa­che Ver­stö­ße kön­nen mit einer Geld­bu­ße bis zu 150.000 EUR,
  • bei leicht­fer­ti­ger Bege­hung mit einer Geld­bu­ße bis zu 100.000 EUR,
  • im Übri­gen mit einer Geld­bu­ße bis zu 50.000 EUR geahn­det werden.

 Für beson­ders schwer­wie­gen­de Fäl­le reicht der Buß­geld­ka­ta­log bis 5 Mio. EUR oder 10 % vom Gesamt­um­satz der juris­ti­schen Per­son oder der Per­so­nen­ver­ei­ni­gung, die ihre Mel­de­pflich­ten ver­letzt hat.

Die offi­zi­el­le Platt­form der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land für Daten zu wirt­schaft­lich Berech­tig­ten fin­det Ihr hier:

www.transparenzregister.de

Bleibt trans­pa­rent!

Euer

Andre­as Galatas

Bild­rech­te Head­er­fo­to: © istockphoto.com/ronstik

#ibpAka­de­mie #kom­pe­tenz­ori­en­tier­te #Betriebs­rats­schu­lun­gen

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