Im Zentrum des Beschäftigtendatenschutzes steht der Schutz der Privatsphäre der Beschäftigten. Dieser Schutz muss jedoch stets mit dem Informationsinteresse des Arbeitgebers abgewogen werden.
Beschäftigtendatenschutz bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitenden und Beschäftigten in Unternehmen und Organisationen. Der Beschäftigtendatenschutz betrifft alle personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Anstellung oder Beschäftigung von Arbeitnehmenden erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
Zu den personenbezogenen Daten von Beschäftigten gehören beispielsweise Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Sozialversicherungsnummer, Krankenversicherungsdaten, Bankverbindungen, Zeugnisse, Bewerbungsunterlagen, Gehaltsdaten und Arbeitszeitdaten.
Der Beschäftigtendatenschutz ist in vielen Ländern gesetzlich geregelt, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten von Mitarbeitenden und Beschäftigten nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und geschützt werden. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie den Beschäftigtendatenschutzvorschriften entsprechen und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten von Mitarbeitenden ergreifen.
Um sicherzustellen, dass ein Missbrauch von personenbezogenen Daten von Mitarbeitern ausgeschlossen wird, gibt es verschiedene Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können:
- Datensparsamkeit: Unternehmen sollten nur die Daten von Mitarbeitern erheben und verarbeiten, die für die Erfüllung der Arbeitsverträge oder gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich sind.
- Zugriffskontrolle: Der Zugriff auf personenbezogene Daten von Mitarbeitern sollte auf diejenigen Mitarbeiter beschränkt werden, die für die Verarbeitung dieser Daten erforderlich sind. Hierbei kann beispielsweise eine Rollen- und Rechteverwaltung helfen.
- Technische und organisatorische Maßnahmen: Unternehmen sollten geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten von Mitarbeitern zu schützen. Dazu können beispielsweise Verschlüsselung, Firewall-Systeme, regelmäßige Sicherheits-Backups und Schulungen der Mitarbeiter zum Thema Datenschutz gehören.
- Datenschutz-Folgenabschätzung: Bei der Verarbeitung sensibler Daten von Mitarbeitern sollte eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden, um mögliche Risiken zu erkennen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Daten zu ergreifen.
- Externe Kontrollen: Unternehmen sollten regelmäßige Überprüfungen durch unabhängige Datenschutzexperten durchführen lassen, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechen.
Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können Unternehmen sicherstellen, dass personenbezogene Daten von Mitarbeitern geschützt werden und ein Missbrauch ausgeschlossen wird.
Euer
Andreas Galatas
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