Was ist eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung und wie wird sie durchgeführt?

Was ist eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung und wie wird sie durchgeführt?

Eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung ist eine sys­te­ma­ti­sche Ana­ly­se der Gefah­ren und Risi­ken für die Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäf­tig­ten bei der Arbeit. Sie ist eine gesetz­li­che Pflicht für jeden Arbeit­ge­ber nach § 5 ArbSchG und dient als Grund­la­ge für die Pla­nung und Umset­zung von Schutzmaßnahmen.

Eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung wird in fol­gen­den Schrit­ten durchgeführt:

  • Die Ermitt­lung der Gefähr­dun­gen, die von der Arbeit, den Arbeits­mit­teln, den Arbeits­stof­fen oder den Arbeits­be­din­gun­gen ausgehen
  • Die Beur­tei­lung der Risi­ken, die sich aus den Gefähr­dun­gen für die Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäf­tig­ten ergeben
  • Die Fest­le­gung von Schutz­maß­nah­men, die geeig­net sind, die Gefähr­dun­gen zu besei­ti­gen oder die Risi­ken zu minimieren
  • Die Doku­men­ta­ti­on der Ergeb­nis­se der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung und der Schutzmaßnahmen
  • Die regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung und Aktua­li­sie­rung der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung und der Schutzmaßnahmen

Der Betriebs­rat hat ein Mit­wir­kungs­recht bei der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung und kann den Arbeit­ge­ber bei der Pla­nung, Durch­füh­rung oder Aus­wer­tung der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung unter­stüt­zen oder kontrollieren.

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