Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse der Gefahren und Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Sie ist eine gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber nach § 5 ArbSchG und dient als Grundlage für die Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
Eine Gefährdungsbeurteilung wird in folgenden Schritten durchgeführt:
- Die Ermittlung der Gefährdungen, die von der Arbeit, den Arbeitsmitteln, den Arbeitsstoffen oder den Arbeitsbedingungen ausgehen
- Die Beurteilung der Risiken, die sich aus den Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ergeben
- Die Festlegung von Schutzmaßnahmen, die geeignet sind, die Gefährdungen zu beseitigen oder die Risiken zu minimieren
- Die Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und der Schutzmaßnahmen
- Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und der Schutzmaßnahmen
Der Betriebsrat hat ein Mitwirkungsrecht bei der Gefährdungsbeurteilung und kann den Arbeitgeber bei der Planung, Durchführung oder Auswertung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen oder kontrollieren.