Der Arbeitgeber trägt die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung. Der Betriebsrat hat einen großen Ermessensspielraum bei der Auswahl der Schulungskurse. Er ist nicht verpflichtet, die günstigste Option zu wählen, wenn er der Meinung ist, dass eine andere Option besser wäre.
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