Wel­che Kos­ten muss der Arbeit­ge­ber bei einer Betriebs­rats­schu­lung übernehmen?

Wel­che Kos­ten muss der Arbeit­ge­ber bei einer Betriebs­rats­schu­lung übernehmen?

Der Arbeit­ge­ber trägt die Kos­ten für Rei­se, Unter­kunft und Ver­pfle­gung. Der Betriebs­rat hat einen gro­ßen Ermes­sens­spiel­raum bei der Aus­wahl der Schu­lungs­kur­se. Er ist nicht ver­pflich­tet, die güns­tigs­te Opti­on zu wäh­len, wenn er der Mei­nung ist, dass eine ande­re Opti­on bes­ser wäre.

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