Wer trägt die Kos­ten einer Betriebsratsschulung?

Wer trägt die Kos­ten einer Betriebsratsschulung?

Das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz sieht vor, dass der Arbeit­ge­ber die Kos­ten für alle Semi­na­re und Schu­lun­gen , die für die Arbeit­neh­mer erfor­der­lich sind (§ 37 Abs. 6 BetrVG), über­neh­men muss. 

Ebenfalls lesenswert

  • Nach­hal­tig­keit und Betriebs­rat: So gestal­ten Sie die Unter­neh­mens­zu­kunft mit

    Nach­hal­tig­keit und Betriebs­rat: So gestal­ten Sie die Unter­neh­mens­zu­kunft mit

    |

    Nachhaltigkeit im Unternehmen: So gestaltet der Betriebsrat aktiv die Zukunft mit. Mitbestimmung, Strategien & Handlungsfelder erklärt.

  • Nach­hal­tig­keit und Betriebs­rat: So gestal­ten Sie die Unter­neh­mens­zu­kunft mit

    KI und Betriebs­rat: Rech­te, Mit­be­stim­mung und aktu­el­le Urteile

    |

    KI verändert die Arbeitswelt. Welche Rechte hat der Betriebsrat? Aktuelle Urteile & Mitbestimmung bei KI-Systemen im Überblick.

  • Nach­hal­tig­keit und Betriebs­rat: So gestal­ten Sie die Unter­neh­mens­zu­kunft mit

    Kom­pe­tenz­ori­en­tie­rung: Defi­ni­ti­on, Vor­tei­le und Umset­zung in Bil­dung und Beruf

    |

    Was ist Kompetenzorientierung? Erfahren Sie mehr über Definition, Vorteile und Umsetzung in Bildung und Beruf. Jetzt informieren!