3G, 2G, 1G, 2G-plus usw. – was bedeu­ten eigent­lich all die Coronaregeln?

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ARD, ZDF, C & A

BRD, DDR und USA

BSE, HIV und DRK

GbR, GmbH – ihr könnt mich ma’!

THX, VHS und FSK

RAF, LSD und FKK

DVU, AKW und KKK

RHP, USW, LMAA

PLZ, UPS und DPD

BMX, BPM und XTC

EMI, CBS und BMG

ADAC, DLRG – ojemine

EKZ, RTL und DFB

ABS, TÜV und BMW

KMH, ICE und Eschede

PVC, FCKW – is nich’ OK

… san­gen Die Fan­tas­ti­schen Vier im Jah­re 1999 in ihrem legen­dä­ren Song MfG. Ken­nen Sie die meis­ten Abkür­zun­gen dar­aus? Gut! Wis­sen Sie auch, was 3G, 2G oder auch 2G plus bedeu­ten? Nein? Dann erklä­re ich es Ihnen, denn das sind die der­zeit wirk­lich rele­van­ten Abkür­zun­gen, auch im Arbeitsleben:

Bund und Län­der wol­len einen wei­te­ren Anstieg der der­zeit rasant anstei­gen­den Coro­na-Infek­ti­ons­zah­len ver­mei­den. Daher rufen sie dazu auf, sich imp­fen zu las­sen und beschlie­ßend ent­spre­chend län­der- und bun­des­wei­te Regeln. So gilt seit dem 18. Novem­ber deutsch­land­weit min­des­tens die 3G-Regel am Arbeitsplatz.

Wofür steht 3G?

Die 3G-Regel steht für geimpft, gene­sen oder getes­tet. Es muss ein gül­ti­ger Nach­weis einer voll­stän­di­gen Imp­fung oder Gene­sung oder das nega­ti­ve Ergeb­nis eines Coro­na-Tests vor­lie­gen. Letz­te­res muss ein Anti­gen-Schnell­test, maxi­mal 24 Stun­den alt oder PCR-Test, maxi­mal 48 Stun­den alt, sein.

Wofür steht 3G-plus?

Die 3G-plus-Regel steht für geimpft oder gene­sen oder PCR-getes­tet. Es muss ein gül­ti­ger Nach­weis einer voll­stän­di­gen Imp­fung oder Gene­sung oder das nega­ti­ve Ergeb­nis eines PCR-Tests (maxi­mal 48 Stun­den alt) vorliegen.

Wofür steht 2G?

Die 2G-Regel steht für geimpft oder gene­sen. Es muss ein gül­ti­ger Nach­weis einer voll­stän­di­gen Imp­fung oder Gene­sung vor­lie­gen. Ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis ohne Impf­schutz oder Gene­sung reicht nicht aus.

Wofür steht 2G-plus?

Die 2G-plus-Regel steht für geimpft oder gene­sen und zusätz­lich getes­tet. Es muss ein gül­ti­ger Nach­weis einer voll­stän­di­gen Imp­fung oder Gene­sung und zusätz­lich das nega­ti­ve Ergeb­nis eines Coro­na-Tests vor­lie­gen. Letz­te­res muss ein Anti­gen-Schnell­test, maxi­mal 24 Stun­den alt oder PCR-Test, maxi­mal 48 Stun­den alt, sein.

Wofür steht 1G?

Die 1G-Regel steht für getes­tet (fälsch­li­cher­wei­se wird der Begriff ab und zu auch so ver­wen­det, dass nur voll­stän­dig Geimpf­te gemeint sind). Es muss das nega­ti­ve Terst­er­geb­nis eines Anti­gen-Schnell­tests, maxi­mal 24 Stun­den alt oder PCR-Tests, maxi­mal 48 Stun­den alt, vorliegen.

Hos­pi­ta­li­sie­rung als Maßstab

Bund und Län­der haben sich auf flä­chen­de­cken­de Zugangs­be­schrän­kun­gen im öffent­li­chen Leben ver­stän­digt, die sich an der Hos­pi­ta­li­sie­rungs­ra­te in dem jewei­li­gen Bun­des­land ori­en­tie­ren. Die Hos­pi­ta­li­sie­rungs­ra­te gibt die Zahl der in Kli­ni­ken auf­ge­nom­me­nen Coro­na-Pati­en­ten je 100.000 Ein­woh­ner inner­halb von sie­ben Tagen an.

Ab einer Hos­pi­ta­li­sie­rungs­ra­te von 3 haben flä­chen­de­ckend nur noch Geimpf­te oder Gene­se­ne (2G) Zutritt zu Freizeit‑, Kul­tur- und Sport­ver­an­stal­tun­gen, Gas­tro­no­mie sowie zu kör­per­na­hen Dienst­leis­tun­gen und Beherbergungen.

Liegt die Hos­pi­ta­li­sie­rungs­ra­te über 6 müs­sen Geimpf­te und Gene­se­ne zusätz­lich einen nega­ti­ven Test vor­ge­le­gen (2G plus). Die­se Rege­lung gilt ins­be­son­de­re an Orten mit beson­ders hohem Infek­ti­ons­ri­si­ko – etwa in Dis­ko­the­ken, Clubs oder Bars.

Blei­ben Sie gesund!

Mf(1, 2 oder 3)G und Glück­auf, Ihr
Andre­as Galatas

Bild­rech­te Head­er­fo­to: © istockphoto.com/Santje09

#ibpAka­de­mie #kom­pe­tenz­ori­en­tier­te #Betriebs­rats­schu­lun­gen

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