Nein, du musst deinen Arbeitgeber nicht um Erlaubnis bitten, aber du musst ihn rechtzeitig darüber informieren. Der Betriebsrat hat einen gesetzlichen Anspruch auf den Besuch von Schulungen, die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Der Arbeitgeber muss dich von der Arbeit freistellen und die Kosten der Schulung übernehmen. Er kann die Schulung nicht verweigern oder einschränken, es sei denn, es liegen vorübergehend dringende betriebliche Gründe vor, die dem Schulungsbesuch entgegenstehen.
Der Betriebsrat muss den Arbeitgeber jedoch rechtzeitig über den Schulungsbesuch informieren und ihm die Gelegenheit zur Äußerung geben. Dazu muss der Betriebsrat in einer ordnungsgemäßen Sitzung einen Beschluss fassen, in dem das konkrete Seminar, das teilnehmende Betriebsratsmitglied und die Kosten genau angegeben werden. Der Beschluss muss vor dem Seminar gefasst werden und dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Der Betriebsrat hat bei der Auswahl des Seminars einen weiten Spielraum, muss aber die betriebliche Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit beachten.
Die wichtigsten Punkte sind also:
- Keine Erlaubnis, aber Information erforderlich
- Gesetzlicher Anspruch auf Schulung
- Freistellung und Kostenübernahme durch Arbeitgeber
- Betriebsratsbeschluss und Mitteilung an Arbeitgeber
- Auswahl des Seminars nach betrieblicher Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
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