In Deutschland steht eine signifikante Änderung im Gesundheitswesen bevor: Die dauerhafte Einführung der Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Diese Neuerung, die erstmals während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, könnte ab dem 7. Dezember 2023 gelten. Der Bundestag hat im Sommer diesen Weg beschlossen, und es wurde festgelegt, dass bis Ende Januar eine entsprechende Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss, dem obersten Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, erstellt werden sollte.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betonte die Notwendigkeit von Anhörungen verschiedener Parteien, von Krankenkassen bis hin zu Arbeitgeberverbänden, um die Regelung rechtssicher zu formulieren. Dieser Prozess sei charakteristisch für die oftmals langsamen administrativen Abläufe in Deutschland. Dennoch steht die Einführung der telefonischen Krankschreibung schneller als ursprünglich geplant auf der Tagesordnung der Plenarsitzung am 7. Dezember. Sollte der Bundesausschuss die Regelung annehmen, wird sie unmittelbar in Kraft treten.
Während der Pandemie beschränkte sich die telefonische Krankschreibung auf leichte Atemwegserkrankungen. Die zukünftige Regelung soll jedoch alle Krankheitsbilder mit “absehbar nicht schwerem Verlauf” abdecken. Ein wesentlicher Punkt ist, dass Patienten den Arztpraxen bekannt sein müssen. Die Praxen sind zudem angehalten, zu überprüfen, ob die Anrufer tatsächlich diejenigen sind, für die sie sich ausgeben. Diese Änderung soll den Arztpraxen eine Entlastung bringen, wobei die tatsächliche Auswirkung dieser Regelung noch abzuwarten bleibt.
Historischer Rückblick: Telefonische Krankschreibung während der Pandemie
Die telefonische Krankschreibung in Deutschland, ein entscheidender Teil der Reaktion auf die COVID-19-Pandemie, wurde erstmals im Frühjahr 2020 eingeführt. Diese Maßnahme zielte darauf ab, das Infektionsrisiko zu senken, indem unnötige Kontakte in Arztpraxen und Kliniken vermieden wurden. Die Regelung ermöglichte es Patienten mit leichten Erkältungsbeschwerden, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, anstatt persönlich in einer Arztpraxis vorstellig zu werden. Dadurch konnten die Infektionsgefahren, insbesondere in vollen Wartezimmern, erheblich reduziert werden.
Nach mehr als zwei Jahren, in denen diese Sonderregelung mehrfach verlängert worden war, lief die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung am 1. April 2023 aus. Zu diesem Zeitpunkt mussten Patienten für Krankschreibungen wieder in die Arztpraxis kommen oder Videosprechstunden in Anspruch nehmen. Diese Entscheidung wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen getroffen, basierend auf der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie, die es zuließ, diese Sonderregelung auslaufen zu lassen.
Die positive Resonanz und die entlastende Wirkung der telefonischen Krankschreibung auf die Arztpraxen führten zu Überlegungen, diese Möglichkeit unter bestimmten Bedingungen wiederzubeleben. Insbesondere für Krankheiten ohne schwere Symptome und nur für Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind, sollte die telefonische Krankschreibung erneut ermöglicht werden. Der Bundestag verabschiedete am 23. Juni 2023 eine entsprechende Regelung, die am 7. Juli 2023 vom Bundesrat gebilligt wurde. Der Gemeinsame Bundesausschuss wurde beauftragt, bis zum 31. Januar 2024 eine entsprechende Richtlinie auszuarbeiten.
Quellen:
- Telefonische Krankschreibung: Neue Regelung könnte zum 7.12. kommen, tagesschau.de – Hier der Link: Tagesschau.de.
- “Telefonische Krankschreibung soll wieder möglich werden, Bundesregierung” – Hier der Link: Bundesregierung.de.