CSRD: Der umfas­sen­de Leit­fa­den zur EU-Richt­li­nie für Nachhaltigkeitsberichterstattung

CSRD: Der umfas­sen­de Leit­fa­den zur EU-Richt­li­nie für Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) der Euro­päi­schen Uni­on stellt eine signi­fi­kan­te Wei­ter­ent­wick­lung der Nach­haltigkeits­bericht­erstattung dar. Sie erwei­tert den Kreis der berichts­pflich­ti­gen Unter­neh­men erheb­lich und führt detail­lier­te­re Berichts­pflich­ten ein. Ziel ist es, die Trans­pa­renz und Ver­gleich­bar­keit von Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­tio­nen zu erhö­hen, um Inves­to­ren und ande­ren Stake­hol­dern fun­dier­te Ent­schei­dun­gen zu ermög­li­chen und den Über­gang zu einer nach­hal­ti­gen Wirt­schaft zu för­dern. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die wich­tigs­ten Aspek­te der CSRD und gibt einen Über­blick über die Anfor­de­run­gen, Chan­cen und Her­aus­for­de­run­gen für Unternehmen.

Was ist die CSRD und war­um ist sie wichtig?

Die CSRD ist eine EU-Richt­li­nie, die dar­auf abzielt, die Nach­haltigkeits­bericht­erstattung von Unter­neh­men zu ver­bes­sern und zu stan­dar­di­sie­ren. Sie löst die bis­he­ri­ge Non-Finan­cial Report­ing Direc­ti­ve (NFRD) ab und führt deut­lich umfas­sen­de­re Berichts­pflich­ten ein. Im Kern geht es dar­um, dass Unter­neh­men trans­pa­ren­ter über ihre Aus­wir­kun­gen auf Umwelt, Sozia­les und Unter­neh­mens­füh­rung (ESG) infor­mie­ren. Dies soll Inves­to­ren, Kon­su­men­ten und ande­ren Stake­hol­dern ermög­li­chen, fun­dier­te­re Ent­schei­dun­gen zu tref­fen und den Über­gang zu einer nach­hal­ti­ge­ren Wirt­schaft zu beschleunigen.

Ein zen­tra­ler Bestand­teil der CSRD sind die Euro­pean Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Stan­dards (ESRS). Die­se Stan­dards legen detail­liert fest, wel­che Infor­ma­tio­nen Unter­neh­men in ihren Nach­hal­tig­keits­be­rich­ten offen­le­gen müs­sen. Die ESRS decken ein brei­tes Spek­trum an The­men ab, von Kli­ma­schutz und Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz über Arbeits­be­din­gun­gen und Men­schen­rech­te bis hin zu Gover­nan­ce-Aspek­ten wie Com­pli­ance und Risi­ko­ma­nage­ment. Die Bericht­erstat­tung nach den ESRS soll ver­gleich­ba­rer, rele­van­ter und ver­läss­li­cher sein als bisher.

Die CSRD ist wich­tig, weil sie einen ent­schei­den­den Schritt hin zu einer nach­hal­ti­ge­ren Wirt­schaft dar­stellt. Durch die ver­bes­ser­te Trans­pa­renz und Ver­gleich­bar­keit von Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­tio­nen kön­nen Inves­to­ren und ande­re Stake­hol­der Unter­neh­men bes­ser beur­tei­len und ihre Ent­schei­dun­gen ent­spre­chend aus­rich­ten. Dies schafft Anrei­ze für Unter­neh­men, ihre Nach­hal­tig­keits­per­for­mance zu ver­bes­sern und einen posi­ti­ven Bei­trag zur Gesell­schaft zu leis­ten. Die CSRD ist somit ein zen­tra­les Instru­ment der EU-Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie, die dar­auf abzielt, Euro­pa bis 2050 kli­ma­neu­tral zu machen und eine sozi­al gerech­te Wirt­schaft zu schaffen.

Für wen gilt die CSRD?

Der Gel­tungs­be­reich der CSRD ist deut­lich grö­ßer als der der bis­he­ri­gen NFRD. Die Berichts­pflicht betrifft zukünf­tig eine brei­te­re Palet­te von Unter­neh­men, darunter:

  • Alle gro­ßen Unter­neh­men, unab­hän­gig davon, ob sie bör­sen­no­tiert sind oder nicht. Ein Unter­neh­men gilt als groß, wenn es min­des­tens zwei der fol­gen­den drei Kri­te­ri­en erfüllt: 
    • Bilanz­sum­me von mehr als 25 Mil­lio­nen Euro
    • Umsatz­er­lö­se von mehr als 50 Mil­lio­nen Euro
    • Mehr als 250 Mitarbeiter
  • Bör­sen­no­tier­te KMU (klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men), mit Aus­nah­me von Kleinst­un­ter­neh­men. KMU haben jedoch eine Über­gangs­frist und müs­sen die CSRD-Anfor­de­run­gen erst spä­ter erfüllen.
  • Nicht-EU-Unter­neh­men, die in der EU einen erheb­li­chen Umsatz erzie­len. Dies betrifft Unter­neh­men, die einen Net­to­um­satz von mehr als 150 Mil­lio­nen Euro in der EU erwirt­schaf­ten und min­des­tens eine Toch­ter­ge­sell­schaft oder Zweig­nie­der­las­sung in der EU haben.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die CSRD auch Toch­ter­ge­sell­schaf­ten betrifft, die Teil eines grö­ße­ren Kon­zerns sind. Auch wenn eine Toch­ter­ge­sell­schaft selbst nicht die oben genann­ten Kri­te­ri­en erfüllt, kann sie den­noch berichts­pflich­tig sein, wenn der Kon­zern ins­ge­samt unter die CSRD fällt.

Die genaue Defi­ni­ti­on des Gel­tungs­be­reichs und die Umset­zungs­fris­ten sind in der CSRD fest­ge­legt und wer­den von den ein­zel­nen EU-Mit­glied­staa­ten in natio­na­les Recht umge­setzt. Unter­neh­men soll­ten sich daher früh­zei­tig mit den Anfor­de­run­gen der CSRD aus­ein­an­der­set­zen und prü­fen, ob sie unter die Berichts­pflicht fallen.

US-ame­ri­ka­ni­sche Unter­neh­men mit Toch­ter­ge­sell­schaf­ten oder Geschäfts­be­zie­hun­gen in der EU soll­ten eben­falls die CSRD im Blick behal­ten, da sie indi­rekt betrof­fen sein kön­nen. (PwC: What US com­pa­nies need to know about CSRD)

Die Euro­pean Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Stan­dards (ESRS) im Detail

Die Euro­pean Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Stan­dards (ESRS) bil­den das Herz­stück der CSRD und legen die kon­kre­ten Anfor­de­run­gen für die Nach­haltigkeits­bericht­erstattung fest. Sie sol­len sicher­stel­len, dass Unter­neh­men ver­gleich­ba­re und zuver­läs­si­ge Infor­ma­tio­nen über ihre Nach­hal­tig­keits­leis­tun­gen bereit­stel­len. Die ESRS sind in ver­schie­de­ne Berei­che unter­teilt, die sich an den ESG-Fak­to­ren (Umwelt, Sozia­les und Gover­nan­ce) ori­en­tie­ren. Sie umfas­sen sowohl all­ge­mei­ne Stan­dards als auch the­men­spe­zi­fi­sche Standards.

All­ge­mei­ne Stan­dards legen die grund­le­gen­den Prin­zi­pi­en und Anfor­de­run­gen für die Bericht­erstat­tung fest, wie z. B. die Wesent­lich­keits­ana­ly­se (auch bekannt als Dop­pel­ten Wesent­lich­keit), die Bestim­mung der Berichts­gren­zen und die Sicher­stel­lung der Daten­qua­li­tät. Die dop­pel­te Wesent­lich­keit bedeu­tet, dass Unter­neh­men sowohl über die Aus­wir­kun­gen ihrer Geschäfts­tä­tig­keit auf die Umwelt und die Gesell­schaft berich­ten müs­sen (Impact Mate­ria­li­ty) als auch über die finan­zi­el­len Risi­ken und Chan­cen, die sich aus Nach­hal­tig­keits­the­men erge­ben (Finan­cial Materiality).

Die the­men­spe­zi­fi­schen Stan­dards glie­dern sich in die drei ESG-Bereiche:

  • Umwelt­stan­dards (E): Die­se Stan­dards umfas­sen The­men wie Kli­ma­wan­del, Umwelt­ver­schmut­zung, Was­ser- und Res­sour­cen­ma­nage­ment, Bio­di­ver­si­tät und Kreis­lauf­wirt­schaft. Unter­neh­men müs­sen bei­spiels­wei­se über ihre Treib­haus­gas­emis­sio­nen, ihren Ener­gie­ver­brauch, ihre Maß­nah­men zur Redu­zie­rung von Umwelt­be­las­tun­gen und ihre Bei­trä­ge zum Schutz der bio­lo­gi­schen Viel­falt berichten.
  • Sozi­al­stan­dards (S): Die­se Stan­dards bezie­hen sich auf The­men wie Arbeits­be­din­gun­gen, Men­schen­rech­te, Gleich­stel­lung, Diver­si­tät und Inklu­si­on, Gesund­heit und Sicher­heit am Arbeits­platz sowie Bezie­hun­gen zu Gemein­schaf­ten. Unter­neh­men müs­sen bei­spiels­wei­se über ihre Maß­nah­men zur För­de­rung der Chan­cen­gleich­heit, zur Ver­hin­de­rung von Dis­kri­mi­nie­rung, zur Gewähr­leis­tung siche­rer Arbeits­be­din­gun­gen und zur Ach­tung der Men­schen­rech­te in ihrer Wert­schöp­fungs­ket­te berichten.
  • Gover­nan­ce-Stan­dards (G): Die­se Stan­dards umfas­sen The­men wie Unter­neh­mens­füh­rung, Risi­ko­ma­nage­ment, Com­pli­ance, Ethik und Kor­rup­ti­ons­be­kämp­fung. Unter­neh­men müs­sen bei­spiels­wei­se über die Zusam­men­set­zung ihrer Füh­rungs­gre­mi­en, ihre Ver­gü­tungs­po­li­tik, ihre Maß­nah­men zur Bekämp­fung von Kor­rup­ti­on und ihre Pro­zes­se zur Ein­hal­tung von Geset­zen und Vor­schrif­ten berichten.

Die ESRS sind so kon­zi­piert, dass sie mit ande­ren inter­na­tio­na­len Nach­hal­tig­keits­stan­dards und ‑rah­men­wer­ken wie den Glo­bal Report­ing Initia­ti­ve (GRI) Stan­dards und den Emp­feh­lun­gen der Task Force on Cli­ma­te-rela­ted Finan­cial Dis­clo­sures (TCFD) kom­pa­ti­bel sind. Dies soll Unter­neh­men die Bericht­erstat­tung erleich­tern und die Ver­gleich­bar­keit von Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­tio­nen verbessern.

Die Nach­hal­tig­keits­zie­le spie­len eben­falls eine wich­ti­ge Rol­le. Unter­neh­men sind ange­hal­ten, dar­zu­le­gen, wie ihre Akti­vi­tä­ten zur Errei­chung der UN-Nach­hal­tig­keits­zie­le (Sus­tainable Deve­lo­p­ment Goals, SDGs) beitragen.

Imple­men­tie­rung der CSRD: Her­aus­for­de­run­gen und Chancen

Die Imple­men­tie­rung der CSRD stellt Unter­neh­men vor eine Rei­he von Her­aus­for­de­run­gen, bie­tet aber gleich­zei­tig auch erheb­li­che Chan­cen. Zu den größ­ten Her­aus­for­de­run­gen gehören:

  • Daten­ma­nage­ment: Die CSRD erfor­dert eine umfas­sen­de Daten­er­fas­sung und ‑ver­wal­tung über die gesam­te Wert­schöp­fungs­ket­te hin­weg. Unter­neh­men müs­sen in der Lage sein, rele­van­te Daten zu iden­ti­fi­zie­ren, zu sam­meln, zu vali­die­ren und zu ana­ly­sie­ren. Dies erfor­dert häu­fig Inves­ti­tio­nen in neue Tech­no­lo­gien und Prozesse.
  • Exper­ti­se: Die Umset­zung der ESRS erfor­dert spe­zia­li­sier­tes Wis­sen und Fach­kennt­nis­se in den Berei­chen Nach­hal­tig­keit, Bericht­erstat­tung und Daten­ma­nage­ment. Unter­neh­men müs­sen mög­li­cher­wei­se inter­ne Res­sour­cen auf­bau­en oder exter­ne Bera­ter hinzuziehen.
  • Stake­hol­der-Enga­ge­ment: Die CSRD erfor­dert einen inten­si­ven Dia­log mit ver­schie­de­nen Stake­hol­dern, um deren Erwar­tun­gen und Bedürf­nis­se zu ver­ste­hen und in die Bericht­erstat­tung ein­zu­be­zie­hen. Dies erfor­dert eine offe­ne und trans­pa­ren­te Kommunikation.
  • Wesen­ti­ch­keits­ana­ly­se: Die Durch­füh­rung einer fun­dier­ten Wesent­lich­keits­ana­ly­se, die sowohl die Aus­wir­kun­gen des Unter­neh­mens auf Umwelt und Gesell­schaft als auch die finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen von Nach­hal­tig­keits­the­men berück­sich­tigt, ist kom­plex und zeitaufwendig.

Trotz die­ser Her­aus­for­de­run­gen bie­tet die CSRD Unter­neh­men auch eine Rei­he von Chancen:

  • Ver­bes­ser­te Trans­pa­renz und Glaub­wür­dig­keit: Durch die trans­pa­ren­te und ver­gleich­ba­re Bericht­erstat­tung kön­nen Unter­neh­men das Ver­trau­en von Inves­to­ren, Kun­den, Mit­ar­bei­tern und ande­ren Stake­hol­dern stärken.
  • Risi­ko­ma­nage­ment: Die CSRD hilft Unter­neh­men, Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken früh­zei­tig zu erken­nen und zu mana­gen. Dies kann dazu bei­tra­gen, finan­zi­el­le Ver­lus­te und Repu­ta­ti­ons­schä­den zu vermeiden.
  • Wett­be­werbs­vor­tei­le: Unter­neh­men, die ihre Nach­hal­tig­keits­leis­tung ver­bes­sern und trans­pa­rent dar­über berich­ten, kön­nen sich einen Wett­be­werbs­vor­teil ver­schaf­fen und neue Märk­te erschließen.
  • Inno­va­ti­on und Effi­zi­enz: Die CSRD kann Unter­neh­men dazu anre­gen, inno­va­ti­ve Lösun­gen zu ent­wi­ckeln und ihre Pro­zes­se effi­zi­en­ter zu gestal­ten, um ihre Nach­hal­tig­keits­zie­le zu erreichen.
  • Zugang zu Kapi­tal: Inves­to­ren berück­sich­ti­gen zuneh­mend Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en bei ihren Anla­ge­ent­schei­dun­gen. Unter­neh­men, die eine gute Nach­hal­tig­keits­per­for­mance auf­wei­sen, haben einen bes­se­ren Zugang zu Kapital.

Um die Imple­men­tie­rung der CSRD erfolg­reich zu bewäl­ti­gen, soll­ten Unter­neh­men einen struk­tu­rier­ten Ansatz ver­fol­gen. Dazu gehö­ren die Durch­füh­rung einer Wesent­lich­keits­ana­ly­se, die Ent­wick­lung einer Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie, die Imple­men­tie­rung geeig­ne­ter Daten­ma­nage­ment­pro­zes­se, die Schu­lung der Mit­ar­bei­ter und die regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung und Ver­bes­se­rung der Berichterstattung.

CSRD und die Aus­wir­kun­gen auf die Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie von Unternehmen

Die CSRD hat erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf die Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie und ‑pro­zes­se von Unter­neh­men. Sie zwingt Unter­neh­men dazu, ihre Nach­hal­tig­keits­zie­le zu über­den­ken, ihre Risi­ko­ma­nage­ment­pro­zes­se anzu­pas­sen und ihre Wert­schöp­fungs­ket­ten nach­hal­ti­ger zu gestalten.

Die Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie muss nun umfas­sen­der und detail­lier­ter sein als zuvor. Unter­neh­men müs­sen kla­re Zie­le für die Redu­zie­rung ihrer Umwelt­aus­wir­kun­gen, die Ver­bes­se­rung ihrer sozia­len Leis­tung und die Stär­kung ihrer Gover­nan­ce fest­le­gen. Die­se Zie­le müs­sen mess­bar, erreich­bar, rele­vant und ter­mi­niert (SMART) sein.

Das Risi­ko­ma­nage­ment muss um Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken erwei­tert wer­den. Unter­neh­men müs­sen sys­te­ma­tisch Risi­ken iden­ti­fi­zie­ren, bewer­ten und mana­gen, die sich aus Umwelt- und Sozi­al­the­men erge­ben. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Kli­ma­ri­si­ken, Res­sour­cen­knapp­heit, Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen und Korruption.

Die Due Dili­gence (Sorg­falts­pflicht) spielt eine zen­tra­le Rol­le. Unter­neh­men müs­sen sicher­stel­len, dass sie ihre Sorg­falts­pflicht in Bezug auf Nach­hal­tig­keit in ihrer gesam­ten Wert­schöp­fungs­ket­te wahr­neh­men. Das bedeu­tet, dass sie ihre Lie­fe­ran­ten und Geschäfts­part­ner auf ihre Nach­hal­tig­keits­leis­tung über­prü­fen und Maß­nah­men ergrei­fen, um nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen zu mini­mie­ren. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on stellt hier­zu Infor­ma­tio­nen bereit: Cor­po­ra­te sus­taina­bi­li­ty due dili­gence – Euro­pean Com­mis­si­onDie­se Quel­le erläu­tert die Bedeu­tung der Sorg­falts­pflicht im Kon­text der Nach­hal­tig­keit und wie Unter­neh­men ihre Akti­vi­tä­ten in der gesam­ten Wert­schöp­fungs­ket­te ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ter gestal­ten können.

Die Wert­schöp­fungs­ket­te muss unter Nach­hal­tig­keits­aspek­ten trans­for­miert wer­den. Unter­neh­men müs­sen ihre Pro­zes­se und Pro­duk­te so gestal­ten, dass sie weni­ger Res­sour­cen ver­brau­chen, weni­ger Emis­sio­nen ver­ur­sa­chen, weni­ger Abfall pro­du­zie­ren und sozia­le Stan­dards ver­bes­sern. Dies erfor­dert häu­fig eine enge Zusam­men­ar­beit mit Lie­fe­ran­ten und Kunden.

Die CSRD kann auch zu einer Trans­for­ma­ti­on der Unter­neh­mens­kul­tur füh­ren. Unter­neh­men müs­sen eine Kul­tur der Nach­hal­tig­keit för­dern, in der alle Mit­ar­bei­ter sich ihrer Ver­ant­wor­tung für die Umwelt und die Gesell­schaft bewusst sind und sich aktiv an der Umset­zung der Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie betei­li­gen. Dies erfor­dert eine Sen­si­bi­li­sie­rung der Mit­ar­bei­ter, die Bereit­stel­lung von Schu­lun­gen und die Schaf­fung von Anrei­zen für nach­hal­ti­ges Verhalten.

Die Rol­le der Tech­no­lo­gie bei der CSRD-Berichterstattung

Tech­no­lo­gie spielt eine ent­schei­den­de Rol­le bei der Bewäl­ti­gung der kom­ple­xen Anfor­de­run­gen der CSRD-Bericht­erstat­tung. Die schie­re Men­ge an Daten, die gesam­melt, ana­ly­siert und berich­tet wer­den müs­sen, erfor­dert den Ein­satz spe­zia­li­sier­ter Soft­ware­lö­sun­gen und digi­ta­ler Tools.

Daten­ma­nage­ment ist ein zen­tra­ler Aspekt. Unter­neh­men benö­ti­gen Sys­te­me, die es ihnen ermög­li­chen, Nach­hal­tig­keits­da­ten aus ver­schie­de­nen Quel­len zu erfas­sen, zu inte­grie­ren und zu ver­wal­ten. Dies umfasst Daten über Ener­gie­ver­brauch, Emis­sio­nen, Was­ser­ver­brauch, Abfall­ma­nage­ment, sozia­le Aspek­te wie Arbeits­be­din­gun­gen und Men­schen­rech­te sowie Gover­nan­ce-bezo­ge­ne Informationen.

Report­ing-Tools sind uner­läss­lich, um die Daten in stan­dar­di­sier­te Berich­te gemäß den ESRS-Anfor­de­run­gen zu über­füh­ren. Die­se Tools hel­fen, die Bericht­erstat­tung zu auto­ma­ti­sie­ren, die Genau­ig­keit der Daten zu gewähr­leis­ten und die Ver­gleich­bar­keit mit ande­ren Unter­neh­men zu verbessern.

Dar­über hin­aus ermög­li­chen fort­schritt­li­che Ana­ly­se­tools, Ein­bli­cke in die Nach­hal­tig­keits­leis­tung des Unter­neh­mens zu gewin­nen. Die­se Ein­bli­cke kön­nen genutzt wer­den, um Ver­bes­se­rungs­po­ten­zia­le zu iden­ti­fi­zie­ren, Risi­ken zu mana­gen und die Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie zu optimieren.

Die erfolg­rei­che Imple­men­tie­rung von Tech­no­lo­gie in der CSRD-Bericht­erstat­tung erfor­dert eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung und die Aus­wahl der rich­ti­gen Tools und Lösun­gen. Unter­neh­men soll­ten sicher­stel­len, dass ihre Tech­no­lo­gie­infra­struk­tur den Anfor­de­run­gen der CSRD ent­spricht und dass ihre Mit­ar­bei­ter über die erfor­der­li­chen Fähig­kei­ten ver­fü­gen, um die Tech­no­lo­gie effek­tiv zu nutzen.

Fazit

Die CSRD stellt einen Wen­de­punkt in der Nach­haltigkeits­bericht­erstattung dar. Sie ver­pflich­tet eine brei­te­re Palet­te von Unter­neh­men zur Offen­le­gung detail­lier­ter Infor­ma­tio­nen über ihre Umwelt‑, Sozi­al- und Gover­nan­ce-Aus­wir­kun­gen. Dies för­dert die Trans­pa­renz und ermög­licht es Stake­hol­dern, fun­dier­te Ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Die ESRS bie­ten einen kla­ren Rah­men für die Bericht­erstat­tung, wäh­rend Tech­no­lo­gie eine ent­schei­den­de Rol­le bei der effi­zi­en­ten Daten­er­fas­sung und ‑ana­ly­se spielt. Die CSRD ist nicht nur eine Com­pli­ance-Anfor­de­rung, son­dern auch eine Chan­ce für Unter­neh­men, ihre Nach­hal­tig­keits­leis­tung zu ver­bes­sern und einen Bei­trag zu einer nach­hal­ti­ge­ren Zukunft zu leisten.

Wei­ter­füh­ren­de Quellen

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