Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, bevor ich an einer Schulung für Betriebsräte teilnehme?

Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, bevor ich an einer Schulung für Betriebsräte teilnehme?

Nein, du musst dei­nen Arbeit­ge­ber nicht um Erlaub­nis bit­ten, aber du musst ihn recht­zei­tig dar­über infor­mie­ren. Der Betriebs­rat hat einen gesetz­li­chen Anspruch auf den Besuch von Schu­lun­gen, die für die Erfül­lung sei­ner Auf­ga­ben erfor­der­lich sind. Der Arbeit­ge­ber muss dich von der Arbeit frei­stel­len und die Kos­ten der Schu­lung über­neh­men. Er kann die Schu­lung nicht ver­wei­gern oder ein­schrän­ken, es sei denn, es lie­gen vor­über­ge­hend drin­gen­de betrieb­li­che Grün­de vor, die dem Schu­lungs­be­such ent­ge­gen­ste­hen.

Der Betriebs­rat muss den Arbeit­ge­ber jedoch recht­zei­tig über den Schu­lungs­be­such infor­mie­ren und ihm die Gele­gen­heit zur Äuße­rung geben. Dazu muss der Betriebs­rat in einer ord­nungs­ge­mä­ßen Sit­zung einen Beschluss fas­sen, in dem das kon­kre­te Semi­nar, das teil­neh­men­de Betriebs­rats­mit­glied und die Kos­ten genau ange­ge­ben wer­den. Der Beschluss muss vor dem Semi­nar gefasst wer­den und dem Arbeit­ge­ber mit­ge­teilt wer­den. Der Betriebs­rat hat bei der Aus­wahl des Semi­nars einen wei­ten Spiel­raum, muss aber die betrieb­li­che Not­wen­dig­keit und Ver­hält­nis­mä­ßig­keit beach­ten.

Die wich­tigs­ten Punk­te sind also:

  • Kei­ne Erlaub­nis, aber Infor­ma­ti­on erfor­der­lich
  • Gesetz­li­cher Anspruch auf Schu­lung
  • Frei­stel­lung und Kos­ten­über­nah­me durch Arbeit­ge­ber
  • Betriebs­rats­be­schluss und Mit­tei­lung an Arbeit­ge­ber
  • Aus­wahl des Semi­nars nach betrieb­li­cher Not­wen­dig­keit und Ver­hält­nis­mä­ßig­keit

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