Amtszeit
Eine Amtszeit bezeichnet den Zeitraum, für den eine Person in einem bestimmten Amt, zum Beispiel als Präsident, Bürgermeister oder Vorstandsvorsitzender, gewählt oder berufen ist. Die Länge der Amtszeit kann je nach Regelung und Position variieren, typischerweise beträgt sie jedoch eine bestimmte Anzahl von Jahren, zum Beispiel vier oder fünf. Während dieser Zeit ist die Person für die Ausübung ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten zuständig, bevor sie entweder erneut gewählt oder durch eine andere Person ersetzt wird.
-
BAG: Urteil zum Fortbestand der Schwerbehindertenvertretung
/
Die Schwerbehindertenvertretung ist eine Interessenvertretung für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte in Betrieben. Laut § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX wird sie in Betrieben mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten gewählt, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Diese Amtszeit beträgt regelmäßig vier Jahre. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem relativ neuen Urteil entschieden, dass eine Schwerbehindertenvertretung…
-
Was ist eigentlich ein Betriebsrat?
/
„Wir haben hier flache Hierarchien, einen Betriebsrat brauchen wir nicht.“ „Der Kontakt zur Chefin ist gut, jeder kann mit seinen Anliegen direkt zu ihr kommen.“ „Die Wahl ist zu kompliziert.“ „Wenn wir einen Betriebsrat wählen wollen, verlieren wir unseren Job.“ „Betriebsrat? Das bringt doch eh nichts.“ Sechs bekannte Klischees bzw. Vorurteile gegen die Gründung eines Betriebsrats. Einer…