Was ist eigent­lich ein Betriebsrat?

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„Wir haben hier fla­che Hier­ar­chien, einen Betriebs­rat brau­chen wir nicht.“

„Der Kon­takt zur Che­fin ist gut, jeder kann mit sei­nen Anlie­gen direkt zu ihr kommen.“

„Die Wahl ist zu kompliziert.“

„Wenn wir einen Betriebs­rat wäh­len wol­len, ver­lie­ren wir unse­ren Job.“

„Betriebs­rat? Das bringt doch eh nichts.“

Sechs bekann­te Kli­schees bzw. Vor­ur­tei­le gegen die Grün­dung eines Betriebs­rats. Einer fal­scher als der ande­re. Ein Betriebs­rat ist gut, wich­tig und unver­zicht­bar. Doch was ist das eigent­lich – der Betriebs­rat? Das will ich heu­te erklären.

Was ist ein Betriebsrat?

Bei einem Betriebs­rat han­delt es sich um ein betriebs­ver­fas­sungs­recht­li­ches Mit­be­stim­mungs­or­gan, das die Inter­es­sen der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer gegen­über dem Arbeit­ge­ber vertritt.

Was macht ein Betriebsrat?

Der Betriebs­rat setzt sich gegen­über dem Arbeit­ge­ber umfas­send für die in einem Unter­neh­men beschäf­tig­ten Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer ein. Er ist sowohl vor der Ein­stel­lung neu­er Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter als auch der Kün­di­gung bereits Beschäf­tig­ter anzuhören.

Wel­che Rech­te haben Betriebsräte?

Betriebs­rä­te wer­den vom Gesetz­ge­ber beson­ders geschützt, damit sie ihre Auf­ga­ben und Pflich­ten so gut wie mög­lich erfül­len kön­nen, ohne Nach­tei­le befürch­ten zu müssen.

Ab wann darf ein Betriebs­rat gegrün­det werden?

In Betrie­ben mit in der Regel min­des­tens fünf stän­di­gen wahl­be­rech­tig­ten Arbeit­neh­mern, von denen drei wähl­bar sind, wer­den Betriebs­rä­te gewählt. Dies gilt auch für gemein­sa­me Betrie­be meh­re­rer Unter­neh­men.“ (§ 1 BetrVG)

Wie lan­ge dau­ert die Amts­zeit eines Betriebsrats?

Die Amts­zeit vom Betriebs­rat beträgt in der Regel vier Jah­re (§ 21 BetrVG). Sie star­tet am Tag nach dem Ende der Amts­zeit des bis­he­ri­gen Rates, aller­dings nur, wenn das Ergeb­nis der Wahl zu die­sem Zeit­punkt schon ver­kün­det wur­de. Ein am 11. April 2022 gewähl­ter Betriebs­rat amtiert bis ein­schließ­lich zum 10. April 2026. Ab dem 11. April 2026 beginnt dem­nach das Wir­ken des neu gewähl­ten Betriebsrats.

Wann ist die Beschluss­fä­hig­keit vom Betriebs­rat gegeben?

Die Beschluss­fä­hig­keit vom Betriebs­rat ist gege­ben, wenn min­des­tens die Hälf­te der Betriebs­rats-Mit­glie­der anwe­send ist und sich an der Beschluss­fas­sung betei­ligt. Es kön­nen Ersatz­mit­glie­der zur Stell­ver­tre­tung bestimmt wer­den. Stim­men gleich vie­le Betriebs­rä­te für einen Vor­schlag wie dage­gen, gilt er als abgelehnt.

Wie groß ist ein Betriebsrat?

Der Umfang des Betriebs­rats kor­re­liert mit der Anzahl der wahl­be­rech­tig­ten Arbeitnehmer:

  • zwi­schen fünf und 20 Wahl­be­rech­tig­ten: eine Person
  • zwi­schen 21 und 50 Wahl­be­rech­tig­ten: drei Personen
  • zwi­schen 51 und 100 Wahl­be­rech­tig­ten: fünf Mitglieder
  • zwi­schen 101 und 200 Wahl­be­rech­tig­ten: sie­ben Mitglieder
  • zwi­schen 201 und 400 Wahl­be­rech­tig­ten: neun Mitglieder
  • zwi­schen 401 und 700 Wahl­be­rech­tig­ten: elf Mitglieder
  • zwi­schen 701 und 1000 Wahl­be­rech­tig­ten: 13 Mitglieder

Wann sind die nächs­ten regu­lä­ren Betriebsratswahlen?

Die regel­mä­ßi­gen Betriebs­rats­wah­len fin­den alle vier Jah­re statt, immer zwi­schen dem 1. März und dem 31. Mai. Die nächs­ten Betriebs­rats­wah­len fin­den im Jahr 2022 statt.

Kann man auch außer­halb die­ses Zeit­raums einen Betriebs­rat wählen?

Ja, auch außer­halb des regu­lä­ren Zeit­raums kön­nen Neu­wah­len statt­fin­den. Das pas­siert, wenn zum Bei­spiel ein Betriebs­rat zurück­tritt oder aber kein Betriebs­rat exis­tiert und erst­mals in einem Betrieb eine Betriebs­rats­wahl statt­fin­det. Die Amts­zeit der außer­or­dent­lich gewähl­ten Betriebs­rä­te wird dann so ver­län­gert bzw. ver­kürzt, dass die fol­gen­de nächs­te Wahl wie­der im regel­mä­ßi­gen Tur­nus stattfindet.

Wis­sen macht hand­lungs­fä­hig, doch wo erhält man zukunfts­wei­sen­de und kom­pe­tenz­ori­en­tier­te Betriebs­rats­schu­lun­gen, die einen Betriebs­rat nach­hal­tig stärken?

Das ist ganz ein­fach: natür­lich bei der ibp.Akademie mit über 20 Jah­ren Bran­chen­er­fah­rung und bun­des­wei­ter Ver­net­zung in die Betriebe.

Blei­ben Sie gesund!

Glück­auf,
Andre­as Galatas

Bild­rech­te Head­er­fo­to: © istockphoto.com/Inside Crea­ti­ve House

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