Betriebsverfassungsgesetz

Das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) ist ein deut­sches Gesetz, das die Rech­te und Pflich­ten von Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern in Betrie­ben regelt. Es regelt unter ande­rem die Mit­be­stim­mungs­rech­te der Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter im Betriebs­rat sowie die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Arbeit­ge­ber und Betriebs­rat. Das Ziel des BetrVG ist es, eine gere­gel­te und koope­ra­ti­ve Zusam­men­ar­beit zwi­schen den bei­den Par­tei­en zu gewähr­leis­ten und so einen Aus­gleich der Inter­es­sen von Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern zu ermög­li­chen. Es fin­det in Unter­neh­men Anwen­dung, die min­des­tens fünf stän­di­ge Arbeit­neh­mer beschäf­ti­gen.