Beschäftigtendaten

Beschäf­tig­ten­da­ten sind Infor­ma­tio­nen über Ange­stell­te, die von einem Unter­neh­men oder einer Orga­ni­sa­ti­on erfasst wer­den. Dazu gehö­ren per­sön­li­che Daten wie Name, Adres­se und Kon­takt­da­ten, aber auch Anga­ben zur Beschäf­ti­gungs­art, Arbeits­zeit, Lohn oder Gehalt, Krank­heits­zei­ten und Urlaubs­ta­ge. Die­se Daten wer­den ver­wen­det, um den Arbeits­all­tag zu orga­ni­sie­ren, Lohn- und Gehalts­ab­rech­nun­gen zu erstel­len und recht­li­che Anfor­de­run­gen im Arbeits­ver­hält­nis zu erfül­len. Der Schutz und die ver­trau­li­che Behand­lung von Beschäf­tig­ten­da­ten sind dabei von gro­ßer Bedeutung.


  • Daten­schutz und Betriebs­rat: Was ist erlaubt?

    Daten­schutz und Betriebs­rat: Was ist erlaubt?

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    Betriebs­rä­te haben in Unter­neh­men eine wich­ti­ge Auf­ga­be, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf den Schutz der Rech­te der Beschäf­tig­ten. Doch wie sieht es im Bereich des Daten­schut­zes aus? Wie weit gehen die Befug­nis­se des Betriebs­rats und wel­che Rege­lun­gen gel­ten hier? Ein aktu­el­les Urteil des Lan­des­ar­beits­ge­richts Baden-Würt­tem­berg (Urteil vom 25. Febru­ar 2020, Az. 17 Sa 37/20) gibt Auf­schluss…