BPersVG

Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) regelt die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten im Bundesdienst. Es dient als Grundlage für die Bildung von Personalvertretungen und regelt deren Rechte und Pflichten. Das Gesetz legt fest, dass die Personalvertretungen die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber vertreten und an Entscheidungen mitwirken können. Es gewährleistet somit eine demokratische Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf Bundesebene.