Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) regelt die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten im Bundesdienst. Es dient als Grundlage für die Bildung von Personalvertretungen und regelt deren Rechte und Pflichten. Das Gesetz legt fest, dass die Personalvertretungen die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber vertreten und an Entscheidungen mitwirken können. Es gewährleistet somit eine demokratische Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf Bundesebene.

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Rechtssicherheit im öffentlichen Dienst: Warum Seminare zum Personalvertretungsrecht für Personalverantwortliche und Dienststellenleitungen unverzichtbar sind.

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Leitfaden zur Personalratswahl 2026: So sichern Wahlvorstandsschulungen und Seminare den rechtssicheren Ablauf und verhindern Wahlanfechtungen.

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Die Personalratswahlen sind ein zentrales Element der Mitbestimmung in öffentlichen Einrichtungen und Behörden. Sie ermöglichen es den Beschäftigten, ihre Vertreter zu wählen, die ihre Interessen auf organisatorischer und arbeitsrechtlicher Ebene vertreten. Im Jahr 2024 steht eine weitere Runde dieser wichtigen Wahlen an, und in den Jobcentern wird dieser demokratische Prozess mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt. Die…

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Ein Personalrat ist die gewählte Vertretung der Beschäftigten in einer Dienststelle des öffentlichen Dienstes. Er hat die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Dienststellenleiter zu vertreten und die Zusammenarbeit zwischen ihnen zu fördern. Der Personalrat hat unter anderem Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte bei verschiedenen personal-, sozial- und organisatorischen Angelegenheiten. Die Personalratswahlen sind daher wichtig,…