Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)

Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist ein deutsches Gesetz, das die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst regelt. Es legt fest, wie Personalräte gewählt werden, welche Aufgaben und Befugnisse sie haben und wie sie mit der Dienststellenleitung zusammenarbeiten. Das Gesetz dient dem Schutz und der Vertretung der Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und gewährleistet ihre Mitbestimmung bei personalrelevanten Entscheidungen.