KI-Einsatz

KI-Ein­satz bezeich­net die Anwen­dung von künst­li­cher Intel­li­genz (KI) in ver­schie­de­nen Berei­chen des beruf­li­chen und all­täg­li­chen Lebens, um Pro­zes­se zu opti­mie­ren, Ent­schei­dungs­fin­dun­gen zu unter­stüt­zen und inno­va­ti­ve Lösun­gen für kom­ple­xe Pro­ble­me zu ent­wi­ckeln. Dies kann von ein­fa­chen auto­ma­ti­sier­ten Auf­ga­ben bis hin zu kom­ple­xen Ana­ly­sen und Vor­her­sa­ge­mo­del­len rei­chen. Der Ein­satz von KI zielt dar­auf ab, mensch­li­che Fähig­kei­ten zu erwei­tern, Effi­zi­enz zu stei­gern und neue Mög­lich­kei­ten der Daten­ver­ar­bei­tung und ‑ana­ly­se zu erschlie­ßen. Dabei spielt die ethi­sche und ver­ant­wor­tungs­vol­le Inte­gra­ti­on die­ser Tech­no­lo­gien eine ent­schei­den­de Rol­le, um sicher­zu­stel­len, dass sie zum Wohl der Gesell­schaft bei­tra­gen und gleich­zei­tig Daten­schutz und die Auto­no­mie der Nut­zer respektieren.


  • KI-Tech­no­lo­gien und Arbeit­neh­mer­rech­te: Ein Balanceakt

    KI-Tech­no­lo­gien und Arbeit­neh­mer­rech­te: Ein Balanceakt

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    Der Ein­satz von Künst­li­cher Intel­li­genz (KI) in Unter­neh­men ist unauf­halt­sam und birgt ein enor­mes Poten­zi­al zur Effi­zi­enz­stei­ge­rung und Inno­va­ti­on. Ein aktu­el­ler Beschluss des Arbeits­ge­richts Ham­burg (Akten­zei­chen 24 BVGa 1/24 vom 16. Janu­ar 2024) beleuch­tet jedoch die recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen, die sich aus der Imple­men­tie­rung von KI-Tech­no­lo­gien am Arbeits­platz erge­ben, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf die Mit­be­stim­mungs­rech­te von…