Kostenübernahme
Die Kostenübernahme bezeichnet die Übernahme von anfallenden Kosten durch eine andere Partei. Dies kann beispielsweise in Form von Versicherungsleistungen, staatlichen Zuschüssen oder Unternehmensleistungen erfolgen. Die Kostenübernahme kann für verschiedene Bereiche gelten, wie beispielsweise medizinische Behandlungen, Reparaturen oder Reisekosten. Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für eine Kostenübernahme variieren je nach Anbieter und Vertrag.
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Schulungsanspruch verstehen und anwenden: Ein rechtlicher Ratgeber für Betriebsräte
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Im Rahmen ihrer wichtigen Rolle im Unternehmen stehen Betriebsräte vor der Herausforderung, ihre Rechte und Pflichten stets zu kennen und kompetent auszuführen. Ein zentraler Aspekt dieser Verantwortung ist der Schulungsanspruch, der im § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) verankert ist und durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen geformt wurde. Dieser Artikel dient als Wegweiser für Betriebsräte, um…