Kostenübernahme bezeichnet die Verpflichtung oder Bereitschaft, für anfallende Ausgaben einer anderen Person oder Institution aufzukommen. Sie kann durch Verträge, gesetzliche Regelungen, Versicherungen oder freiwillige Vereinbarungen begründet sein. Typische Beispiele sind die Kostenübernahme durch Krankenkassen, Arbeitgeber oder staatliche Stellen. Der Begriff wird häufig im rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Kontext verwendet.

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Ein aktuelles BAG-Urteil (7 ABR 8/23) bestätigt: Betriebsräte haben das Recht auf Präsenzschulungen, selbst wenn Webinare kostengünstiger sind. Erfahren Sie, warum der Lernerfolg und der Austausch entscheidend sind und welche Argumente für die Präsenz sprechen.

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Alle Infos zum Schulungsanspruch des Betriebsrats kurz vor Wahl & Amtszeitende. Was ist zu beachten? Jetzt informieren!

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Im Rahmen ihrer wichtigen Rolle im Unternehmen stehen Betriebsräte vor der Herausforderung, ihre Rechte und Pflichten stets zu kennen und kompetent auszuführen. Ein zentraler Aspekt dieser Verantwortung ist der Schulungsanspruch, der im § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) verankert ist und durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen geformt wurde. Dieser Artikel dient als Wegweiser für Betriebsräte, um…