Kostenübernahme

Kostenübernahme bezeichnet die Verpflichtung oder Bereitschaft, für anfallende Ausgaben einer anderen Person oder Institution aufzukommen. Sie kann durch Verträge, gesetzliche Regelungen, Versicherungen oder freiwillige Vereinbarungen begründet sein. Typische Beispiele sind die Kostenübernahme durch Krankenkassen, Arbeitgeber oder staatliche Stellen. Der Begriff wird häufig im rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Kontext verwendet.