LAG Sachsen
Die Abkürzung LAG steht für “Landesarbeitsgemeinschaft”. Im Fall von “LAG Sachsen” handelt es sich um eine spezielle Landesarbeitsgemeinschaft, die im Bundesland Sachsen tätig ist. Die LAG Sachsen setzt sich für die Förderung von sozialen und kulturellen Projekten und Maßnahmen ein und arbeitet dabei mit verschiedenen Akteuren wie Vereinen, Institutionen und Behörden zusammen. Sie unterstützt und koordiniert diese Projekte, um die Lebensqualität in Sachsen zu verbessern.
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Schreibtischschublade nicht abgeschlossen: Ist das ein Kündigungsgrund?
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Kann man entlassen werden, wenn man auf der Arbeit vergisst, seinen Schreibtisch abzuschließen? Ja, so sieht es das Landesarbeitsgericht Sachsen (Urteil vom 07.04.2022, 9 Sa 250/21) in einem Urteil, zumindest dann, wenn es Regelungen im Betrieb gibt, die verhindern sollen, dass sensible Daten in falsche Hände gelangen. Dem Gericht lag der Fall einer Kreditsachbearbeiterin vor.…