Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist das zweithöchste Arbeitsgericht in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist zuständig für die Berufungsverfahren gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte in erster Instanz. Das Gericht ist in Rostock ansässig und hat die Aufgabe, arbeitsrechtliche Streitigkeiten zu klären und gerechte Urteile zu fällen. Es setzt sich aus Juristinnen und Juristen zusammen, die über fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht verfügen.
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LAG Niedersachsen: Keine nachträgliche Entfernung der Grußformel im Arbeitszeugnis
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Das Bundesarbeitsgericht hat erst kürzlich entschieden (Az. 9 AZR 146/21), dass auf eine Dankes‑, Gruß- und Wunschformel am Ende eines Arbeitszeugnisses verzichtet werden kann. Ist eine solche Formel jedoch einmal in das Arbeitszeugnis aufgenommen worden, darf sie bei einer späteren Änderung nicht mehr gestrichen werden. Das hat kürzlich das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden (Az. 10 Sa…