LAG Nie­der­sach­sen: Kei­ne nach­träg­li­che Ent­fer­nung der Gruß­for­mel im Arbeitszeugnis

, , , ,

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat erst kürz­lich ent­schie­den (Az. 9 AZR 146/21), dass auf eine Dankes‑, Gruß- und Wunsch­for­mel am Ende eines Arbeits­zeug­nis­ses ver­zich­tet wer­den kann. Ist eine sol­che For­mel jedoch ein­mal in das Arbeits­zeug­nis auf­ge­nom­men wor­den, darf sie bei einer spä­te­ren Ände­rung nicht mehr gestri­chen wer­den. Das hat kürz­lich das Lan­des­ar­beits­ge­richt Nie­der­sach­sen ent­schie­den (Az. 10 Sa 1217/21).

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat­te erst in die­sem Jahr, näm­lich am 25.01.2022 ent­schie­den, dass die Dankes‑, Gruß- und Wunsch­for­mel am Ende des Arbeits­zeug­nis­ses nicht wesent­lich ist und daher ent­fal­len kann, weil sich ein sol­cher Anspruch weder unmit­tel­bar aus § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO, noch aus einer ver­fas­sungs­kon­for­men Aus­le­gung der Vor­schrift ergebe.

In dem Fall vom Lan­des­ar­beits­ge­richt Nie­der­sach­sen (LArbG Nie­dersch­sen) ent­schie­de­nen Fall hat­te der Arbeit­ge­ber am Ende des Arbeits­zeug­nis­ses ursprüng­lich eine Dankes‑, Gruß- und Wunsch­for­mel auf­ge­nom­men. Die Arbeit­ge­be­rin änder­te auf Ver­an­las­sung der Arbeit­neh­me­rin jedoch das Arbeits­zeug­nis im Nach­hin­ein und ergänz­te es um zusätz­li­che Anga­ben zu den beruf­li­chen Auf­ga­ben und Leis­tun­gen der Arbeit­neh­me­rin. Dabei strich der Arbeit­ge­ber aber auch die Dankes‑, Gruß- und Wunsch­for­mel am Ende des Arbeits­zeug­nis­ses wieder.

Das LArbG Nie­der­sach­sen ver­trat nun die Auf­fas­sung, dass die Dankes‑, Gruß- und Wunsch­for­mel am Ende des Arbeits­zeug­nis­ses aller­dings nicht mehr gestri­chen wer­den kann, wenn sie erst ein­mal in das Arbeits­zeug­nis auf­ge­nom­men wurde.

Das Gericht stell­te fest, dass der Zweck der For­mel dar­in besteht, den Dank des Arbeit­ge­bers für die Leis­tun­gen des Arbeit­neh­mers zum Aus­druck zu brin­gen und ihm alles Gute für sei­ne künf­ti­gen Auf­ga­ben zu wünschen.

Hat sich der Arbeit­ge­ber für die Auf­nah­me einer sol­chen For­mel in das Arbeits­zeug­nis erst ein­mal ent­schie­den, kann er sie nicht mehr ohne Zustim­mung des Arbeit­neh­mers gelöscht werden.

Ebenfalls lesenswert

  • Betriebs­rats­wahl bei Tes­la in Grün­hei­de: Ein Schritt in die Zukunft der Arbeitnehmerrechte

    Betriebs­rats­wahl bei Tes­la in Grün­hei­de: Ein Schritt in die Zukunft der Arbeitnehmerrechte

    |

    Die Betriebs­rats­wahl bei Tes­la im Werk Grün­hei­de mar­kiert einen ent­schei­den­den Moment für die Arbeit­neh­mer­rech­te in der moder­nen Indus­trie­land­schaft. Mit­te März fand die­se signi­fi­kan­te Wahl statt, nach­dem das Lan­des­ar­beits­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg grü­nes Licht gege­ben hat­te, trotz anfäng­li­cher juris­ti­scher Hür­den. Die­ses Ereig­nis stellt nicht nur für die Mit­ar­bei­ter von Tes­la, son­dern auch für die gesam­te Tech­no­lo­gie­bran­che einen wich­ti­gen…

  • Kei­ne Angst vor künst­li­cher Intel­li­genz, Betriebsräte

    Kei­ne Angst vor künst­li­cher Intel­li­genz, Betriebsräte

    |

    Auf dem World Govern­ment Sum­mit teil­te Jen­sen Huang, der CEO von Nvi­dia, mit, dass KI zukünf­tig die Arbeit von Pro­gram­mie­rern über­neh­men wird – Kin­der soll­ten also nicht mehr Pro­gram­mie­ren ler­nen. Aber muss man des­halb Angst haben vor KI? Und was bedeu­tet KI in der Arbeits­welt spe­zi­ell für Betriebsräte? Die fas­zi­nie­ren­de Welt der Künst­li­chen Intel­li­genz (KI)…

  • Mer­ce­des-Benz Nie­der­las­sungs­ver­kauf in NRW: Stra­te­gi­sche Ent­schei­dun­gen tref­fen auf Belegschaftsemotionen

    Mer­ce­des-Benz Nie­der­las­sungs­ver­kauf in NRW: Stra­te­gi­sche Ent­schei­dun­gen tref­fen auf Belegschaftsemotionen

    |

    Mer­ce­des-Benz hat kürz­lich Plä­ne bekannt­ge­ge­ben, sei­ne kon­zern­ei­ge­nen Nie­der­las­sun­gen in ganz Deutsch­land zu ver­kau­fen, eine Ent­schei­dung, die beson­ders in Nord­rhein-West­fa­len (NRW) star­kes Echo gefun­den hat. Die­se stra­te­gi­sche Neu­aus­rich­tung betrifft nicht nur die Zukunft der Auto­mo­bil­in­dus­trie, son­dern auch die Arbeits­platz­si­cher­heit und Lebens­grund­la­ge von tau­sen­den Beschäf­tig­ten. Der Wider­stand des Betriebs­rats und die emo­tio­na­len Reak­tio­nen der Beleg­schaft in NRW…