Landespersonalvertretungsgesetze

Die Lan­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­set­ze regeln die Mit­be­stim­mung der Beschäf­tig­ten im öffent­li­chen Dienst auf Lan­des­ebe­ne. Sie legen die Rech­te und Pflich­ten der Per­so­nal­ver­tre­tun­gen fest und regeln deren Betei­li­gung an Per­so­nal­an­ge­le­gen­hei­ten. Die Geset­ze die­nen dazu, die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten zu ver­tre­ten und ihre Mit­wir­kung an Ent­schei­dun­gen zu gewähr­leis­ten. Sie sind in den ein­zel­nen Bun­des­län­dern unter­schied­lich gere­gelt und ori­en­tie­ren sich am Bundespersonalvertretungsgesetz.


  • Per­so­nal­rats­wah­len 2024: Wann und wo Sie Ihren Per­so­nal­rat wäh­len können

    Per­so­nal­rats­wah­len 2024: Wann und wo Sie Ihren Per­so­nal­rat wäh­len können

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    Ein Per­so­nal­rat ist die gewähl­te Ver­tre­tung der Beschäf­tig­ten in einer Dienst­stel­le des öffent­li­chen Diens­tes. Er hat die Auf­ga­be, die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten gegen­über dem Dienst­stel­len­lei­ter zu ver­tre­ten und die Zusam­men­ar­beit zwi­schen ihnen zu för­dern. Der Per­so­nal­rat hat unter ande­rem Mitbestimmungs‑, Mit­wir­kungs- und Anhö­rungs­rech­te bei ver­schie­de­nen personal‑, sozi­al- und orga­ni­sa­to­ri­schen Angelegenheiten. Die Per­so­nal­rats­wah­len sind daher wich­tig,…