LArbG Niedersachsen
Das LArbG Niedersachsen steht für das Landesarbeitsgericht Niedersachsen und ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es ist zuständig für arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die in Niedersachsen stattfinden. Das LArbG Niedersachsen ist das zweite Instanzgericht im arbeitsgerichtlichen Verfahren und überprüft in Berufungsverfahren die Entscheidungen der Arbeitsgerichte in erster Instanz. Das Gericht setzt sich aus ehrenamtlichen Richtern und Berufsrichtern zusammen.
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LAG Niedersachsen: Keine nachträgliche Entfernung der Grußformel im Arbeitszeugnis
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Das Bundesarbeitsgericht hat erst kürzlich entschieden (Az. 9 AZR 146/21), dass auf eine Dankes‑, Gruß- und Wunschformel am Ende eines Arbeitszeugnisses verzichtet werden kann. Ist eine solche Formel jedoch einmal in das Arbeitszeugnis aufgenommen worden, darf sie bei einer späteren Änderung nicht mehr gestrichen werden. Das hat kürzlich das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden (Az. 10 Sa…