LArbG Niedersachsen

Das LArbG Niedersachsen steht für das Landesarbeitsgericht Niedersachsen und ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es ist zuständig für arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die in Niedersachsen stattfinden. Das LArbG Niedersachsen ist das zweite Instanzgericht im arbeitsgerichtlichen Verfahren und überprüft in Berufungsverfahren die Entscheidungen der Arbeitsgerichte in erster Instanz. Das Gericht setzt sich aus ehrenamtlichen Richtern und Berufsrichtern zusammen.