Personalvertretungsrecht

Das Per­so­nal­ver­tre­tungs­recht regelt die Rech­te und Pflich­ten von Per­so­nal­ver­tre­tun­gen, also Betriebs­rä­ten, Per­so­nal­rä­ten oder Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tun­gen, in Unter­neh­men und öffent­li­chen Ver­wal­tun­gen. Es umfasst unter ande­rem das Recht auf Mit­be­stim­mung bei per­so­nel­len, sozia­len und wirt­schaft­li­chen Ange­le­gen­hei­ten, das Recht auf Infor­ma­ti­on und Anhö­rung sowie das Recht auf Ein­sicht in rele­van­te Unter­la­gen. Das Per­so­nal­ver­tre­tungs­recht dient dazu, die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten zu ver­tre­ten und ihre Mit­wir­kung an Ent­schei­dun­gen zu gewähr­leis­ten. Es ist in ver­schie­de­nen Geset­zen, wie dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz oder dem Per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz, geregelt.


  • Per­so­nal­rats­wah­len 2024: Wann und wo Sie Ihren Per­so­nal­rat wäh­len können

    Per­so­nal­rats­wah­len 2024: Wann und wo Sie Ihren Per­so­nal­rat wäh­len können

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    Ein Per­so­nal­rat ist die gewähl­te Ver­tre­tung der Beschäf­tig­ten in einer Dienst­stel­le des öffent­li­chen Diens­tes. Er hat die Auf­ga­be, die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten gegen­über dem Dienst­stel­len­lei­ter zu ver­tre­ten und die Zusam­men­ar­beit zwi­schen ihnen zu för­dern. Der Per­so­nal­rat hat unter ande­rem Mitbestimmungs‑, Mit­wir­kungs- und Anhö­rungs­rech­te bei ver­schie­de­nen personal‑, sozi­al- und orga­ni­sa­to­ri­schen Angelegenheiten. Die Per­so­nal­rats­wah­len sind daher wich­tig,…