Wahlgeheimnis

Das Wahl­ge­heim­nis bezeich­net das Recht eines jeden Bür­gers, sei­ne Wahl­ent­schei­dung bei poli­ti­schen Wah­len geheim zu hal­ten. Es dient dem Schutz der indi­vi­du­el­len Frei­heit und Unab­hän­gig­keit bei der Aus­übung des Wahl­rechts. Durch das Wahl­ge­heim­nis wird gewähr­leis­tet, dass Wäh­ler kei­ne Nach­tei­le oder Repres­sa­li­en wegen ihrer Wahl­ent­schei­dung befürch­ten müs­sen. Es ist ein grund­le­gen­des demo­kra­ti­sches Prin­zip, das die Basis für eine freie und fai­re Wahl bildet.


  • Per­so­nal­rats­wah­len 2024: Wann und wo Sie Ihren Per­so­nal­rat wäh­len können

    Per­so­nal­rats­wah­len 2024: Wann und wo Sie Ihren Per­so­nal­rat wäh­len können

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    Ein Per­so­nal­rat ist die gewähl­te Ver­tre­tung der Beschäf­tig­ten in einer Dienst­stel­le des öffent­li­chen Diens­tes. Er hat die Auf­ga­be, die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten gegen­über dem Dienst­stel­len­lei­ter zu ver­tre­ten und die Zusam­men­ar­beit zwi­schen ihnen zu för­dern. Der Per­so­nal­rat hat unter ande­rem Mitbestimmungs‑, Mit­wir­kungs- und Anhö­rungs­rech­te bei ver­schie­de­nen personal‑, sozi­al- und orga­ni­sa­to­ri­schen Angelegenheiten. Die Per­so­nal­rats­wah­len sind daher wich­tig,…