Wich­ti­ges Urteil zur Brief­wahl: Betriebs­rats­wahl bei VW Nutz­fahr­zeu­ge erfolg­reich angefochten

, , ,

Am Mitt­woch, den 16.03.2022 hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) eine wich­ti­ge Ent­schei­dung zur Brief­wahl bei Betriebs­rats­wah­len getrof­fen. Fol­gen­der Sach­ver­halt liegt der Ent­schei­dung zu Grunde:

Im Jahr 2018 wur­den im Nutz­fahr­zeug-Werk der Volks­wa­gen AG (VWN) in Han­no­ver die regu­lä­ren Betriebs­wah­len durch­ge­führt. Dabei beschloss der Wahl­vor­stand, dass die Mit­ar­bei­ter, die nicht auf dem eigent­li­chen Werks­ge­län­de, son­dern in geson­der­ten Werks­stät­ten beschäf­tigt sind, per Brief­wahl abstim­men sol­len. Nach­dem die Wahl im April 2018 durch­ge­führt war, foch­ten neun Mit­ar­bei­ter das Ergeb­nis an, da die Vor­aus­set­zun­gen für eine Brief­wahl in den drei dem Haupt­be­trieb angren­zen­den Betrie­ben nicht gege­ben sei­en und dass dadurch das Wahl­er­geb­nis beein­flusst wor­den sei.

Die­ser Ansicht schloss sich jetzt das Bun­des­ar­beits­ge­richts in Erfurt an (Akten­zei­chen: 7 ABR 29/20). Da in § 24 Abs. 3 der Wahl­ord­nung klar gere­gelt ist, dass eine Brief­wahl nur “für Betriebs­tei­le und Kleinst­be­trie­be, die räum­lich weit vom Haupt­be­trieb ent­fernt sind” mög­lich sein soll, erklär­ten die Rich­ter die Wahl des Betriebs­rats für ungültig. 

Es gilt: Grund­sätz­lich müs­sen die Stim­men per­sön­lich im Betrieb abge­ge­ben wer­den, soweit dies nicht aus ande­ren Grün­den aus­ge­schlos­sen ist, ins­be­son­de­re bei Arbeits­un­fä­hig­keit, Außen­dien­st­ein­satz und bei Telearbeit/Heimarbeit.

Wich­tig ist zu wis­sen, dass die­se Vor­schrif­ten auch wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie gel­ten und ein­zu­hal­ten sind.

Die Pres­se­mit­tei­lung des Bun­des­ar­beits­ge­rich­tes zu die­ser Ent­schei­dung kann hier abge­ru­fen werden.

Ebenfalls lesenswert

  • Die Ver­schmel­zung von Arbeit und Urlaub: Work­a­ti­on-Model­le im Überblick

    Die Ver­schmel­zung von Arbeit und Urlaub: Work­a­ti­on-Model­le im Überblick

    |

    Die tra­di­tio­nel­le Tren­nung von Arbeit und Urlaub wird zuneh­mend auf­ge­weicht, und ein neu­es Kon­zept namens Work­a­ti­on gewinnt an Popu­la­ri­tät. Durch die Mög­lich­keit, von über­all aus zu arbei­ten, ver­bin­den immer mehr Men­schen ihre beruf­li­chen Ver­pflich­tun­gen mit der Erho­lung an exo­ti­schen Orten. Doch was genau ver­birgt sich hin­ter dem Begriff Work­a­ti­on und wie lässt sich die­se Form…

  • VW-Toch­ter Moia: Betriebs­rat packt aus

    VW-Toch­ter Moia: Betriebs­rat packt aus

    |

    Erfahre mehr über die Enthüllungen des Betriebsrats der VW-Tochter Moia. Mitarbeiter berichten über extreme Arbeitsbedingungen, Tarifstreitigkeiten und ihre Forderungen nach besseren Bedingungen. Lies weiter, um die vollständige Geschichte zu erfahren.

  • Unter­schie­de zwi­schen Semi­na­ren, Work­shops und Web­i­na­ren in der Weiterbildung

    Unter­schie­de zwi­schen Semi­na­ren, Work­shops und Web­i­na­ren in der Weiterbildung

    |

    In der moder­nen Wis­sens­ge­sell­schaft spie­len ver­schie­de­ne Wei­ter­bil­dungs­for­ma­te eine zen­tra­le Rol­le. Semi­na­re, Work­shops und Web­i­na­re bie­ten jeweils ein­zig­ar­ti­ge Vor­tei­le und Ein­satz­mög­lich­kei­ten, die es Fach­kräf­ten ermög­li­chen, ihre Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten kon­ti­nu­ier­lich zu erwei­tern. Semi­na­re zeich­nen sich durch struk­tu­rier­te Lehr­ver­an­stal­tun­gen aus, Work­shops durch ihre pra­xis­ori­en­tier­te und inter­ak­ti­ve Natur, und Web­i­na­re ermög­li­chen die digi­ta­le Wis­sens­ver­mitt­lung an eine brei­te Teil­neh­mer­zahl.…