Als Betriebsratsmitglied haben Sie das Recht, an Schulungen teilzunehmen, die Ihre Fähigkeiten zur Erfüllung Ihrer Aufgaben verbessern. Dieses Recht wird Ihnen durch die Betriebsverfassung und die Betriebsvereinbarung gewährt. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber und den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist, dass der Betriebsrat zuvor beschlossen hat, dass das Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen soll. Wenn Sie an einer Schulung teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst die gewünschte Veranstaltung auswählen. Nachdem Sie die Veranstaltung ausgewählt haben, sollten Sie einen Beschluss des Betriebsrats über Ihre Teilnahme an der Schulung einholen. Sobald Sie den Beschluss erhalten haben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber über Ihren Wunsch, an der Schulung teilzunehmen, informieren.
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