Heute vor genau einem Jahrhundert, am 4. Februar 1920, bekamen Arbeiter das Recht, Betriebsräte zu gründen, begleitet von heftigen Auseinandersetzungen. 42 Menschen starben damals bei einer Demonstration durch Schüsse der Sicherheitspolizei. Die Demonstranten forderten das volle Kontrollrecht der Arbeiter über die Betriebsführung, also weit mehr als beschlossen.
Das Betriebsrätegesetz blieb bis 1934 in Kraft, als die Nazis die Mitbestimmung durch das Führerprinzip ersetzten. Es sollte fast 20 Jahre dauern, bis das Betriebsrätegesetz 1952 in der BRD gesetzlich verankert wurde. Bis heute gilt, in jedem Unternehmen mit mindestens fünf Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden.
Heute sind Betriebsräte weitgehend unumstritten. Doch immer weniger Beschäftigte werden von Betriebsräten vertreten. Insgesamt haben in Deutschland von allen Unternehmen nur neun bis zehn Prozent einen Betriebsrat. Dabei sind sie wichtiger denn je.
Die Zukunft der Betriebsräte
Doch wie geht es mit den Betriebsräten bei neuen Arbeitsformen durch die Digitalisierung weiter? Das Wahlrecht zum Betriebsrat sei an ein stabiles Arbeitsverhältnis und das Vorhandensein eines Betriebs gebunden, sagt Norbert Kluge, Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. „Wenn beides durch neue Arbeitsformen ins Rutschen gerät, dann gibt es weniger Ansatzpunkte, einen Betriebsrat zu bilden.“ Hier sei der Gesetzgeber gefordert.
Die Bundesregierung hat sich Korrekturen vorgenommen. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD verständigt, Gründung und Wahl von Betriebsräten zu erleichtern. So soll für alle Betriebe mit bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern ein vereinfachtes Wahlverfahren verpflichtend gemacht werden. Einen Gesetzentwurf will Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dieses Jahr vorlegen.
Ich finde, das ist eine gute Sache – pünktlich zum 100. Geburtstag!
Glückauf,
Andreas Galatas
Original-Beitrag: https://andreas.galatas.de/blog/betriebsraete-feiern-geburtstag-100-jahre-betriebliche-mitbestimmung
Bildrechte Headerfoto: © istockphoto.com/skynesher