Betriebliche Mitbestimmung

Die betrieb­li­che Mit­be­stim­mung ist ein Prin­zip, bei dem Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber in bestimm­ten Ent­schei­dungs­pro­zes­sen eng zusam­men­ar­bei­ten. Hier­bei haben die Arbeit­neh­mer das Recht, durch gewähl­te Ver­tre­ter in den betrieb­li­chen Gre­mi­en mit­zu­wir­ken und ihre Inter­es­sen zu ver­tre­ten. Ziel der betrieb­li­chen Mit­be­stim­mung ist es, eine demo­kra­ti­sche Unter­neh­mens­füh­rung zu gewähr­leis­ten und die Rech­te der Arbeit­neh­mer zu stärken.


  • Betriebs­rä­te fei­ern Geburts­tag: 100 Jah­re betrieb­li­che Mitbestimmung

    Betriebs­rä­te fei­ern Geburts­tag: 100 Jah­re betrieb­li­che Mitbestimmung

    /

    Heu­te vor genau einem Jahr­hun­dert, am 4. Febru­ar 1920, beka­men Arbei­ter das Recht, Betriebs­rä­te zu grün­den, beglei­tet von hef­ti­gen Aus­ein­an­der­set­zun­gen. 42 Men­schen star­ben damals bei einer Demons­tra­ti­on durch Schüs­se der Sicher­heits­po­li­zei. Die Demons­tran­ten for­der­ten das vol­le Kon­troll­recht der Arbei­ter über die Betriebs­füh­rung, also weit mehr als beschlossen. Das Betriebs­rä­te­ge­setz blieb bis 1934 in Kraft, als…