Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat beschlossen, das kirchliche Arbeitsrecht zu ändern, um die Rechte von LGBTQ+ Menschen, Geschiedenen und Wiederverheirateten besser zu schützen.
Derzeit ist es Arbeitgebern bei Kirche und Caritas erlaubt, Mitarbeiter aufgrund ihres Privatlebens, einschließlich ihrer sexuellen Orientierung, ihres Familienstandes und ihrer familiären Situation, zu diskriminieren. Dies wird nach dem neuen Gesetz nicht mehr der Fall sein.
LGBTQ+ Menschen, Geschiedene und Wiederverheiratete sind nun vor Diskriminierung am Arbeitsplatz geschützt. Dies ist ein großer Schritt vorwärts für die Gleichstellung in der Kirche und der Caritas.
Das neue Gesetz wird es den Mitarbeitern auch leichter machen, Fälle von Diskriminierung zu melden. Dies wird dazu beitragen, dass LGBTQ+ Menschen, Geschiedene und Wiederverheiratete am Arbeitsplatz fair und mit Respekt behandelt werden.
Die Entscheidung der DBK, das kirchliche Arbeitsrecht zu ändern, ist ein positiver Schritt nach vorn für Gleichberechtigung und Inklusion in der Kirche.