Erfolg­rei­che Zusam­men­ar­beit mit dem Betriebs­rat: Was Du über den Gesamt­be­triebs­rat wis­sen solltest

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Erfolg­rei­che Zusam­men­ar­beit mit dem Betriebs­rat ist für jedes Unter­neh­men von gro­ßer Bedeu­tung. Der Betriebs­rat wird von den Mit­ar­bei­tern eines Unter­neh­mens gewählt und hat die Auf­ga­be, deren Inter­es­sen zu ver­tre­ten. Er hat als Gre­mi­um gegen­über dem Arbeit­ge­ber umfas­sen­de Rech­te, die von Rech­ten auf Aus­kunft über die Per­so­nal­pla­nung bis hin zum akti­ven Mit­spra­che­recht bei Kün­di­gun­gen rei­chen. Die Akti­vi­tä­ten des Betriebs­rats sind jedoch auf den Betrieb begrenzt, in dem er gewählt wur­de. Ent­schei­dun­gen auf der Ebe­ne des Unter­neh­mens betref­fen die Beschäf­tig­ten jedoch eben­so wie Ent­schei­dun­gen im eige­nen Betrieb. So wer­den ins­be­son­de­re wirt­schaft­li­che und struk­tu­rel­le Ange­le­gen­hei­ten auf Unter­neh­mens­ebe­ne ent­schie­den. In Unter­neh­men mit mehr als einem Betriebs­rat bzw. im Kon­zern mit meh­re­ren Unter­neh­men sieht der Gesetz­ge­ber daher die Bil­dung eines Gesamt­be­triebs­rats (GBR) bzw. eines Kon­zern­be­triebs­rats (KBR) vor, der die­se Auf­ga­be wahr­nimmt. So ist für Fra­gen, die das Gesamt­un­ter­neh­men oder meh­re­re Betrie­be betref­fen und nicht durch die ein­zel­nen Betriebs­rä­te gere­gelt wer­den kön­nen, nicht der Betriebs­rat, son­dern der jewei­li­ge GBR/KBR zuständig.

Um eine erfolg­rei­che Zusam­men­ar­beit mit dem Betriebs­rat zu gewähr­leis­ten, ist es wich­tig, dass das Unter­neh­men die Bil­dung und Zusam­men­set­zung des GBR/KBR kennt. Hier­zu zäh­len die Zusam­men­set­zung, Anzahl der Mit­glie­der, wer in den GBR/KBR soll, die Amts­zeit und die Abbe­ru­fung von Mit­glie­dern. Auch die Geschäfts­füh­rung des GBR/KBR ist von gro­ßer Bedeu­tung. Hier­zu zäh­len die Wahl des Vor­sit­zen­den, die Auf­ga­ben des Vor­sit­zen­den, Sit­zun­gen, Ein­la­dun­gen, Häu­fig­keit, Tagungs­ort, Beschluss­fas­sung, die Bil­dung von Aus­schüs­sen, Betriebs­ver­samm­lun­gen, Frei­stel­lung, Büro, Arbeits­ma­te­ri­al und Schulungen.

Die Zustän­dig­keit des GBR/KBR ist ein wei­te­rer wich­ti­ger Fak­tor für eine erfolg­rei­che Zusam­men­ar­beit. Hier­zu zäh­len die Vor­aus­set­zun­gen, die Beauf­tra­gung durch den BR, Vor­be­hal­te des BR, Gesamt­be­triebs­ver­ein­ba­run­gen, Betrie­be ohne Betriebs­rat und Strei­tig­kei­ten. Auch die Hand­lungs­fel­der des GBR/KBR sind von gro­ßer Bedeu­tung. Hier­zu zäh­len all­ge­mei­ne per­so­nel­le Ange­le­gen­hei­ten, all­ge­mei­ne sozia­le Ange­le­gen­hei­ten, wirt­schaft­li­che Ange­le­gen­hei­ten, Inter­es­sens­aus­gleich, Sozi­al­plan, Bei­spie­le für Betriebs­ver­ein­ba­run­gen, Rah­men­ver­ein­ba­run­gen und Aus­ge­stal­tungs­mög­lich­kei­ten durch die ört­li­chen Betriebsräte.

Zuletzt ist auch die Gesamt-/Kon­zern­be­triebs­ver­ein­ba­rung von gro­ßer Bedeu­tung. Hier­zu zäh­len die Grund­sät­ze, der Gel­tungs­be­reich und die erzwing­ba­re und frei­wil­li­ge Mit­be­stim­mung. Eine erfolg­rei­che Zusam­men­ar­beit mit dem Betriebs­rat erfor­dert eine gute Kennt­nis der Zustän­dig­kei­ten und Hand­lungs­fel­der des GBR/KBR sowie eine gute Infor­ma­ti­ons­ge­win­nung durch den Wirt­schafts­aus­schuss. Es ist wich­tig, den Betriebs­rat nicht als Gegen­spie­ler zu sehen, son­dern als Part­ner, der die Inter­es­sen der Mit­ar­bei­ter ver­tritt. Eine gute Zusam­men­ar­beit mit dem Betriebs­rat ist in jedem Fall im Inter­es­se des Unter­neh­mens und der Mitarbeiter.

All dies lernst und ver­tiefst Du in unse­rem belieb­ten ibp.Seminar Der Gesamt­be­triebs­rat und der Kon­zern­be­triebs­rat.

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Dein

Andre­as Galatas

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