Gro­Ko 2.0 im Arbeits­recht: Ände­run­gen und Aus­wir­kun­gen für Arbeit­neh­mer und Betriebsräte

Gro­Ko 2.0 im Arbeits­recht: Ände­run­gen und Aus­wir­kun­gen für Arbeit­neh­mer und Betriebsräte

, ,

Die Gro­ße Koali­ti­on (Gro­Ko) hat in ihrer jüngs­ten Auf­la­ge (2.0) erneut weit­rei­chen­de Ver­än­de­run­gen im Arbeits­recht beschlos­sen. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die wich­tigs­ten Neue­run­gen, ana­ly­siert ihre poten­zi­el­len Aus­wir­kun­gen auf Arbeit­neh­mer und Betriebs­rä­te und gibt einen Aus­blick auf die Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen, die sich dar­aus erge­ben. Wel­che kon­kre­ten Ände­run­gen sind geplant, und wie kön­nen sich Arbeit­neh­mer und Betriebs­rä­te opti­mal dar­auf vor­be­rei­ten? Die Gro­Ko 2.0 hat tief­grei­fen­de Aus­wir­kun­gen auf ver­schie­de­ne Berei­che des Arbeits­rechts, die es zu ver­ste­hen gilt, um die Rech­te der Arbeit­neh­mer zu wah­ren und die Rol­le des Betriebs­rats zu stärken.

Min­dest­lohn und Ent­gelt­trans­pa­renz: Mehr Gerech­tig­keit im Fokus?

Ein zen­tra­ler Punkt der Gro­Ko 2.0 ist die Anpas­sung des Min­dest­lohns und die För­de­rung der Ent­gelt­trans­pa­renz. Ziel ist es, mehr Gerech­tig­keit und Lohn­gleich­heit zu errei­chen. Der Min­dest­lohn wur­de schritt­wei­se erhöht, um den stei­gen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten Rech­nung zu tra­gen. Die­se Erhö­hung betrifft beson­ders Bran­chen mit einem hohen Anteil an Gering­ver­die­nern, wie bei­spiels­wei­se das Gast­ge­wer­be und die Reinigungsbranche.

Par­al­lel dazu wur­den Maß­nah­men zur Ent­gelt­trans­pa­renz ver­stärkt. Unter­neh­men sind nun ver­pflich­tet, auf Anfra­ge Aus­kunft über die durch­schnitt­li­chen Gehäl­ter von ver­gleich­ba­ren Posi­tio­nen im Unter­neh­men zu geben. Die­ses Aus­kunfts­recht soll es Arbeit­neh­mern ermög­li­chen, Lohn­un­gleich­heit zu erken­nen und ein­zu­for­dern. Kon­kret bedeu­tet dies, dass Arbeit­neh­mer das Recht haben, zu erfah­ren, wie viel ihre Kol­le­gen mit ver­gleich­ba­rer Tätig­keit ver­die­nen. Dies gilt nicht nur für Män­ner und Frau­en, son­dern auch für ver­schie­de­ne Alters­grup­pen und Qualifikationen.

Die Umset­zung die­ser Maß­nah­men ist jedoch nicht ohne Her­aus­for­de­run­gen. Vie­le Unter­neh­men scheu­en den admi­nis­tra­ti­ven Auf­wand und befürch­ten Kon­flik­te inner­halb der Beleg­schaft. Zudem ist die Defi­ni­ti­on von “ver­gleich­ba­rer Tätig­keit” oft Aus­le­gungs­sa­che und kann zu Strei­tig­kei­ten füh­ren. Es bleibt abzu­war­ten, inwie­weit die neu­en Rege­lun­gen tat­säch­lich zu mehr Gerech­tig­keit und einem Abbau von Ungleich­hei­ten füh­ren wer­den. Ein Bei­spiel für eine erfolg­rei­che Umset­zung der Ent­gelt­trans­pa­renz ist das skan­di­na­vi­sche Modell, bei dem Gehäl­ter öffent­lich ein­seh­bar sind. Dies hat dort zu einer deut­li­chen Redu­zie­rung der Lohn­un­gleich­heit geführt. Ob ein sol­ches Modell in Deutsch­land umsetz­bar ist, bleibt jedoch fraglich.

Arbeits­zeit­fle­xi­bi­li­sie­rung und mobi­le Arbeit: Chan­cen und Risiken

Die Gro­Ko 2.0 hat auch neue Rege­lun­gen zur Arbeits­zeit­fle­xi­bi­li­sie­rung und die För­de­rung von mobi­lem Arbei­ten auf den Weg gebracht. Ziel ist es, den Bedürf­nis­sen der Arbeit­neh­mer nach mehr Selbst­be­stim­mung und Work-Life-Balan­ce ent­ge­gen­zu­kom­men. Die neu­en Rege­lun­gen ermög­li­chen es Unter­neh­men, fle­xi­ble­re Arbeits­zeit­mo­del­le anzu­bie­ten, wie bei­spiels­wei­se Jah­res­ar­beits­zeit­kon­ten oder Vertrauensarbeitszeit.

Mobi­le Arbeit, ins­be­son­de­re im Rah­men von Home­of­fice, wird eben­falls geför­dert. Arbeit­neh­mer haben unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen einen Anspruch auf Home­of­fice, sofern betrieb­li­che Grün­de nicht ent­ge­gen­ste­hen. Dies soll es ihnen ermög­li­chen, Beruf und Fami­lie bes­ser mit­ein­an­der zu ver­ein­ba­ren. Ein Bei­spiel hier­für ist die Mög­lich­keit, Arbeits­zei­ten fle­xi­bel an die Betreu­ungs­zei­ten der Kin­der anzupassen.

Aller­dings ber­gen die neu­en Rege­lun­gen auch Risi­ken. Kri­ti­ker befürch­ten eine Zunah­me der Arbeits­ver­dich­tung und eine Ent­gren­zung der Arbeit. Durch die fle­xi­ble­ren Arbeits­zeit­mo­del­le könn­ten Arbeit­neh­mer dazu ver­lei­tet wer­den, mehr zu arbei­ten als ver­trag­lich ver­ein­bart. Zudem besteht die Gefahr, dass die Gren­zen zwi­schen Arbeit und Frei­zeit ver­schwim­men, was zu Stress und Burn­out füh­ren kann.

Um die­se Risi­ken zu mini­mie­ren, ist es wich­tig, dass Unter­neh­men kla­re Regeln für die Arbeits­zeit­fle­xi­bi­li­sie­rung und das mobi­le Arbei­ten fest­le­gen. Dazu gehört bei­spiels­wei­se die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Höchst­ar­beits­zei­ten und die Gewähr­leis­tung von aus­rei­chend Ruhe­zei­ten. Auch Betriebs­rä­te spie­len eine wich­ti­ge Rol­le bei der Gestal­tung der neu­en Rege­lun­gen. Sie kön­nen sicher­stel­len, dass die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer berück­sich­tigt wer­den und dass die neu­en Rege­lun­gen nicht zu einer unzu­mut­ba­ren Belas­tung führen.

Stär­kung der Mit­be­stim­mung: Die Rol­le des Betriebs­rats in der Gro­Ko 2.0

Die Gro­Ko 2.0 ver­such­te, die Mit­be­stim­mungs­rech­te des Betriebs­rats in bestimm­ten Berei­chen zu stär­ken. Im Fokus stand dabei, die Betei­li­gung der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung an wich­ti­gen Ent­schei­dun­gen im Unter­neh­men aus­zu­bau­en. Ein wesent­li­cher Aspekt war die Erwei­te­rung der Infor­ma­ti­ons- und Bera­tungs­rech­te des Betriebs­rats bei betrieb­li­chen Ver­än­de­run­gen. Dies betraf bei­spiels­wei­se Umstruk­tu­rie­run­gen, Ratio­na­li­sie­rungs­maß­nah­men und die Ein­füh­rung neu­er Tech­no­lo­gien. Der Gesetz­ge­ber woll­te sicher­stel­len, dass die Exper­ti­se und die Per­spek­ti­ve der Arbeit­neh­mer bei sol­chen Pro­zes­sen stär­ker berück­sich­tigt werden.

Kon­kret wur­den die Infor­ma­ti­ons­pflich­ten des Arbeit­ge­bers gegen­über dem Betriebs­rat prä­zi­siert und erwei­tert. Der Arbeit­ge­ber muss den Betriebs­rat nun früh­zei­tig und umfas­send über geplan­te Ver­än­de­run­gen infor­mie­ren und ihm die Mög­lich­keit geben, sei­ne Beden­ken und Vor­schlä­ge ein­zu­brin­gen. Dies soll dazu bei­tra­gen, dass Ent­schei­dun­gen, die die Arbeits­plät­ze und Arbeits­be­din­gun­gen der Beschäf­tig­ten betref­fen, auf einer fun­dier­ten Grund­la­ge getrof­fen werden.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt ist die Stär­kung der Mit­be­stim­mung bei der Gestal­tung von Arbeits­zeit­mo­del­len. Die Gro­Ko 2.0 erkann­te an, dass fle­xi­ble Arbeits­zeit­mo­del­le zwar einer­seits die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie ver­bes­sern kön­nen, ande­rer­seits aber auch zu Arbeits­ver­dich­tung und Ent­gren­zung der Arbeit füh­ren kön­nen. Daher wur­de die Rol­le des Betriebs­rats bei der Aus­ge­stal­tung sol­cher Model­le gestärkt. Betriebs­rä­te haben nun ein stär­ke­res Mit­spra­che­recht bei der Fest­le­gung von Arbeits­zeit­kor­ri­do­ren, der Ein­füh­rung von Gleit­zeit­re­ge­lun­gen und der Gestal­tung von Home­of­fice-Ver­ein­ba­run­gen.

Ob und inwie­weit Betriebs­rä­te tat­säch­lich von den neu­en Rege­lun­gen pro­fi­tie­ren und ihre Inter­es­sen effek­ti­ver ver­tre­ten kön­nen, hängt jedoch stark von ihrer eige­nen Initia­ti­ve und ihrem Enga­ge­ment ab. Es ist wich­tig, dass Betriebs­rä­te ihre Rech­te ken­nen und aktiv wahr­neh­men, um die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer best­mög­lich zu vertreten.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zu den Mit­be­stim­mungs­rech­ten des Betriebs­rats fin­den Sie im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG).

Kün­di­gungs­schutz und Befris­tun­gen: Mehr Sicher­heit für Arbeitnehmer?

Die Gro­Ko 2.0 nahm auch Ände­run­gen im Bereich des Kün­di­gungs­schut­zes und der Befris­tung von Arbeits­ver­trä­gen vor. Ziel war es, ein aus­ge­wo­ge­nes Ver­hält­nis zwi­schen den Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer an einem siche­ren Arbeits­platz und den Inter­es­sen der Arbeit­ge­ber an Fle­xi­bi­li­tät zu schaffen.

Im Bereich des Kün­di­gungs­schut­zes gab es kei­ne grund­le­gen­den Ände­run­gen. Das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz (KSchG) gilt wei­ter­hin für Betrie­be mit mehr als zehn Beschäf­tig­ten. Arbeit­neh­mer, die län­ger als sechs Mona­te in einem sol­chen Betrieb beschäf­tigt sind, genie­ßen Kün­di­gungs­schutz. Das bedeu­tet, dass eine Kün­di­gung nur dann wirk­sam ist, wenn sie sozi­al gerecht­fer­tigt ist. Eine Kün­di­gung ist sozi­al gerecht­fer­tigt, wenn sie durch Grün­de, die in der Per­son oder im Ver­hal­ten des Arbeit­neh­mers lie­gen, oder durch drin­gen­de betrieb­li­che Erfor­der­nis­se bedingt ist.

Aller­dings gab es eini­ge Klar­stel­lun­gen und Prä­zi­sie­run­gen im Kün­di­gungs­schutz­recht. So wur­de bei­spiels­wei­se klar­ge­stellt, dass eine Kün­di­gung wegen betriebs­be­ding­ter Grün­de nur dann sozi­al gerecht­fer­tigt ist, wenn der Arbeit­ge­ber alles Zumut­ba­re unter­nom­men hat, um den Arbeits­platz des Arbeit­neh­mers zu erhal­ten. Dies kann bei­spiels­wei­se durch Umschu­lungs­maß­nah­men oder die Ver­set­zung auf einen ande­ren Arbeits­platz geschehen.

Im Bereich der Befris­tung von Arbeits­ver­trä­gen gab es eben­falls eini­ge Ände­run­gen. Die Gro­Ko 2.0 woll­te ver­hin­dern, dass befris­te­te Arbeits­ver­hält­nis­se miss­bräuch­lich ein­ge­setzt wer­den, um Arbeit­neh­mer dau­er­haft in pre­kä­ren Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen zu hal­ten. Daher wur­den die Vor­aus­set­zun­gen für die Befris­tung von Arbeits­ver­trä­gen verschärft.

Eine Befris­tung ohne Sach­grund ist nur noch unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen zuläs­sig. Bei­spiels­wei­se darf ein Arbeit­neh­mer nicht zuvor bereits bei dem­sel­ben Arbeit­ge­ber beschäf­tigt gewe­sen sein. Auch die Höchst­dau­er einer Befris­tung ohne Sach­grund wur­de begrenzt.

Die neu­en Rege­lun­gen zur Befris­tung von Arbeits­ver­trä­gen haben dazu bei­getra­gen, dass befris­te­te Arbeits­ver­hält­nis­se sel­te­ner ein­ge­setzt wer­den. Ob sie tat­säch­lich zu mehr Sicher­heit für Arbeit­neh­mer füh­ren, hängt jedoch auch von der kon­junk­tu­rel­len Ent­wick­lung und der Arbeits­markt­la­ge ab.

Infor­ma­tio­nen zum Kün­di­gungs­schutz­ge­setz fin­den sich auf der Sei­te des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Arbeit und Sozia­les (BMAS): www.bmas.de – Hier wer­den die wich­tigs­ten Aspek­te des Kün­di­gungs­schut­zes erläutert.

Aus­wir­kun­gen auf spe­zi­el­le Bran­chen: Wo gibt es beson­de­re Herausforderungen?

Die Ände­run­gen im Arbeits­recht durch die Gro­Ko 2.0 haben unter­schied­li­che Aus­wir­kun­gen auf die ver­schie­de­nen Bran­chen. Eini­ge Bran­chen sind stär­ker betrof­fen als andere.

Beson­de­re Her­aus­for­de­run­gen gibt es bei­spiels­wei­se im Gast­ge­wer­be. Hier ist der Anteil von gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Teil­zeit­kräf­ten beson­ders hoch. Die Anhe­bung des Min­dest­lohns hat in die­ser Bran­che zu höhe­ren Lohn­kos­ten geführt. Auch die neu­en Rege­lun­gen zur Arbeits­zeit­fle­xi­bi­li­sie­rung und zur mobi­len Arbeit stel­len das Gast­ge­wer­be vor beson­de­re Her­aus­for­de­run­gen. Da vie­le Tätig­kei­ten im Gast­ge­wer­be nicht von zu Hau­se aus erle­digt wer­den kön­nen, ist die Mög­lich­keit zur mobi­len Arbeit begrenzt.

Auch die Pfle­ge­bran­che steht vor gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen. Hier herrscht ein aku­ter Fach­kräf­te­man­gel. Die neu­en Rege­lun­gen zur Arbeits­zeit­fle­xi­bi­li­sie­rung und zur Ent­gelt­trans­pa­renz sol­len dazu bei­tra­gen, die Arbeits­be­din­gun­gen in der Pfle­ge­bran­che zu ver­bes­sern und die Attrak­ti­vi­tät des Berufs zu stei­gern. Aller­dings sind wei­te­re Maß­nah­men erfor­der­lich, um den Fach­kräf­te­man­gel zu bekämp­fen und die Qua­li­tät der Pfle­ge sicherzustellen.

Im Hand­werk sind die Aus­wir­kun­gen der Ände­run­gen im Arbeits­recht unter­schied­lich. Eini­ge Hand­werks­be­trie­be pro­fi­tie­ren von der Stär­kung der Mit­be­stim­mungs­rech­te des Betriebs­rats, da sie dadurch bes­ser in der Lage sind, die Inter­es­sen ihrer Beschäf­tig­ten zu ver­tre­ten. Ande­re Hand­werks­be­trie­be sehen die neu­en Rege­lun­gen eher als Belas­tung an, da sie die Fle­xi­bi­li­tät des Unter­neh­mens einschränken.

Die Auto­mo­bil­in­dus­trie steht auf­grund des Wan­dels zur Elek­tro­mo­bi­li­tät vor gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen. Die neu­en Rege­lun­gen zur Arbeits­zeit­fle­xi­bi­li­sie­rung und zur Qua­li­fi­zie­rung der Beschäf­tig­ten sind in die­ser Bran­che beson­ders wich­tig, um den Struk­tur­wan­del zu bewäl­ti­gen und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Unter­neh­men zu sichern.

Eine Stu­die des Insti­tuts für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung (IAB) ana­ly­siert die Aus­wir­kun­gen der Digi­ta­li­sie­rung auf die Arbeits­welt in ver­schie­de­nen Bran­chen: www.iab.de – Die­se Stu­die bie­tet Ein­bli­cke in die bran­chen­spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen und Anpassungsbedarfe.

Wei­ter­füh­ren­de Quellen

Ebenfalls lesenswert

  • Gro­Ko 2.0 im Arbeits­recht: Ände­run­gen und Aus­wir­kun­gen für Arbeit­neh­mer und Betriebsräte

    Wer­te im Unter­neh­men: Ermit­teln, Ver­an­kern und für Kom­pe­tenz­auf­bau nutzen

    |

    Unternehmenswerte erfolgreich ermitteln, verankern & für Kompetenzaufbau nutzen. Stärken Sie Ihre Unternehmenskultur!

  • Gro­Ko 2.0 im Arbeits­recht: Ände­run­gen und Aus­wir­kun­gen für Arbeit­neh­mer und Betriebsräte

    CSRD: Der umfas­sen­de Leit­fa­den zur EU-Richt­li­nie für Nachhaltigkeitsberichterstattung

    |

    CSRD leicht verständlich: Alles zur EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie. Geltungsbereich & Anforderungen für Unternehmen.

  • Gro­Ko 2.0 im Arbeits­recht: Ände­run­gen und Aus­wir­kun­gen für Arbeit­neh­mer und Betriebsräte

    Nach­hal­tig­keit und Betriebs­rat: So gestal­ten Sie die Unter­neh­mens­zu­kunft mit

    |

    Nachhaltigkeit im Unternehmen: So gestaltet der Betriebsrat aktiv die Zukunft mit. Mitbestimmung, Strategien & Handlungsfelder erklärt.