Kündigungsschutz

Der Kün­di­gungs­schutz bezeich­net den recht­li­chen Schutz, den Arbeit­neh­mer vor unge­recht­fer­tig­ter oder will­kür­li­cher Kün­di­gung durch ihren Arbeit­ge­ber genie­ßen. Er soll die Arbeits­platz­si­cher­heit erhö­hen und ver­hin­dern, dass Arbeit­neh­mer ohne hin­rei­chen­den Grund ihren Arbeits­platz ver­lie­ren. In vie­len Län­dern gibt es Geset­ze und Bestim­mun­gen, die den Kün­di­gungs­schutz regeln und den Arbeit­neh­mer vor unbe­grün­de­ten Kün­di­gun­gen schüt­zen sol­len. Der Kün­di­gungs­schutz zielt dar­auf ab, das Arbeits­ver­hält­nis sta­bi­ler und gerech­ter zu gestalten.


  • Mehr Mit­be­stim­mung in Betrie­ben: Neu­es Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz beschlossen

    Mehr Mit­be­stim­mung in Betrie­ben: Neu­es Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz beschlossen

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    Der Bun­des­tag hat am 21.05.2021 das Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (das zuvor noch Betriebs­rä­te­stär­kungs­ge­setz hieß) beschlos­sen. Am kom­men­den Frei­tag, den 28.05.2021 wird sich nun noch der Bun­des­rat mit dem Gesetz befas­sen. Mit dem Gesetz sol­len unter ande­rem Betriebs­rats­wah­len ver­ein­facht und die Mit­be­stim­mungs­rech­te des Betriebs­rats erwei­tert werden. Im Fol­gen­den will ich zunächst ein­mal einen kur­zen Über­blick über die geplan­ten…