5 TaBV 12/21
Der Begriff “5 TaBV 12/21” bezieht sich auf ein bestimmtes Urteil oder eine Entscheidung im Tarifvertragsrecht. Es könnte sich um den 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) handeln, der im Dezember 2021 eine Entscheidung in einer Arbeitnehmervertretungsangelegenheit getroffen hat. Die genaue Bedeutung und Inhalte des Urteils können jedoch nur durch die Angabe des konkreten Themas oder Kontexts ermittelt werden.
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LAG Mecklenburg-Vorpommern: Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Raucherpausen
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Ordnet ein Arbeitgeber an, dass das Rauchen im Betrieb nur in festen Pausen gestattet ist, kann der Betriebsrat dies nicht verhindern. Er hat diesbezüglich kein Mitbestimmungsrecht entschied jüngst das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Aktenzeichen: 5 TaBV 12/21). Rauchverbote in Arbeitsbetrieben unterliegen grundsätzlich der Mitbestimmung des Betriebsrates. Legt jedoch der Arbeitgeber zusätzlich fest, dass die Belegschaft nur in den tariflichen Pausen rauchen…