5 TaBV 12/21

Der Begriff “5 TaBV 12/21” bezieht sich auf ein bestimm­tes Urteil oder eine Ent­schei­dung im Tarif­ver­trags­recht. Es könn­te sich um den 5. Senat des Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) han­deln, der im Dezem­ber 2021 eine Ent­schei­dung in einer Arbeit­neh­mer­ver­tre­tungs­an­ge­le­gen­heit getrof­fen hat. Die genaue Bedeu­tung und Inhal­te des Urteils kön­nen jedoch nur durch die Anga­be des kon­kre­ten The­mas oder Kon­texts ermit­telt werden.


  • LAG Meck­len­burg-Vor­pom­mern: Kei­ne Mit­be­stim­mung des Betriebs­rats bei Raucherpausen

    LAG Meck­len­burg-Vor­pom­mern: Kei­ne Mit­be­stim­mung des Betriebs­rats bei Raucherpausen

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    Ord­net ein Arbeit­ge­ber an, dass das Rau­chen im Betrieb nur in fes­ten Pau­sen gestat­tet ist, kann der Betriebs­rat dies nicht ver­hin­dern. Er hat dies­be­züg­lich kein Mit­be­stim­mungs­recht ent­schied jüngst das Lan­des­ar­beits­ge­richt Meck­len­burg-Vor­pom­mern (Akten­zei­chen: 5 TaBV 12/21). Rauch­ver­bo­te in Arbeits­be­trie­ben unter­lie­gen grund­sätz­lich der Mit­be­stim­mung des Betriebs­ra­tes. Legt jedoch der Arbeit­ge­ber zusätz­lich fest, dass die Beleg­schaft nur in den tarif­li­chen Pau­sen rau­chen…