Arbeit 4.0

Arbeit 4.0 bezieht sich auf die Ver­än­de­run­gen und Anpas­sun­gen, die durch den tech­no­lo­gi­schen Fort­schritt und die digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on in der Arbeits­welt ent­ste­hen. Es beinhal­tet die zuneh­men­de Auto­ma­ti­sie­rung von Pro­zes­sen, den Ein­satz von Künst­li­cher Intel­li­genz und die Ver­net­zung von Gerä­ten und Sys­te­men. Arbeit 4.0 zielt dar­auf ab, Arbeits­pro­zes­se effi­zi­en­ter und fle­xi­bler zu gestal­ten, die indi­vi­du­el­le Arbeits­ge­stal­tung zu för­dern und neue Arbeits­for­men wie Home­of­fice und fle­xi­ble Arbeits­zei­ten zu ermög­li­chen. Gleich­zei­tig stellt Arbeit 4.0 auch neue Her­aus­for­de­run­gen hin­sicht­lich Daten­schutz, Daten­si­cher­heit und dem Umgang mit Ver­än­de­run­gen in der Arbeits­welt dar.


  • Mehr Mit­be­stim­mung in Betrie­ben: Neu­es Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz beschlossen

    Mehr Mit­be­stim­mung in Betrie­ben: Neu­es Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz beschlossen

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    Der Bun­des­tag hat am 21.05.2021 das Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (das zuvor noch Betriebs­rä­te­stär­kungs­ge­setz hieß) beschlos­sen. Am kom­men­den Frei­tag, den 28.05.2021 wird sich nun noch der Bun­des­rat mit dem Gesetz befas­sen. Mit dem Gesetz sol­len unter ande­rem Betriebs­rats­wah­len ver­ein­facht und die Mit­be­stim­mungs­rech­te des Betriebs­rats erwei­tert werden. Im Fol­gen­den will ich zunächst ein­mal einen kur­zen Über­blick über die geplan­ten…