Arbeit 4.1

Arbeit 4.1 bezieht sich auf die vier­te Indus­tri­el­le Revo­lu­ti­on, in der Tech­no­lo­gien wie künst­li­che Intel­li­genz, Auto­ma­ti­sie­rung und digi­ta­le Ver­net­zung eine immer grö­ße­re Rol­le in der Arbeits­welt spie­len. Die­ser Begriff beschreibt die Ver­än­de­run­gen, die damit ein­her­ge­hen, wie Men­schen ihre Arbeit erle­di­gen, wie Orga­ni­sa­tio­nen arbei­ten und wie Beru­fe und Arbeits­plät­ze sich ent­wi­ckeln. Arbeit 4.1 bringt neue Chan­cen und Her­aus­for­de­run­gen mit sich, wie die Not­wen­dig­keit lebens­lan­gen Ler­nens und die Mög­lich­keit zur fle­xi­blen Arbeitsgestaltung.


  • Mehr Mit­be­stim­mung in Betrie­ben: Neu­es Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz beschlossen

    Mehr Mit­be­stim­mung in Betrie­ben: Neu­es Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz beschlossen

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    Der Bun­des­tag hat am 21.05.2021 das Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (das zuvor noch Betriebs­rä­te­stär­kungs­ge­setz hieß) beschlos­sen. Am kom­men­den Frei­tag, den 28.05.2021 wird sich nun noch der Bun­des­rat mit dem Gesetz befas­sen. Mit dem Gesetz sol­len unter ande­rem Betriebs­rats­wah­len ver­ein­facht und die Mit­be­stim­mungs­rech­te des Betriebs­rats erwei­tert werden. Im Fol­gen­den will ich zunächst ein­mal einen kur­zen Über­blick über die geplan­ten…