Betriebsrätestärkungsgesetz

Das Betriebs­rä­te­stär­kungs­ge­setz ist ein deut­sches Gesetz, das die Rech­te und den Ein­fluss der Betriebs­rä­te stär­ken soll. Es soll sicher­stel­len, dass Betriebs­rä­te in Unter­neh­men bes­ser infor­miert und unter­stützt wer­den, um ihre Auf­ga­ben effek­ti­ver wahr­neh­men zu kön­nen. Das Gesetz ent­hält Rege­lun­gen zur För­de­rung der betrieb­li­chen Mit­be­stim­mung und setzt sich dafür ein, dass Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen ange­mes­sen und trans­pa­rent betei­ligt wer­den. Es wur­de ein­ge­führt, um die Posi­ti­on der Betriebs­rä­te zu stär­ken und somit zu einer gerech­te­ren Arbeits­welt beizutragen.


  • Mehr Mit­be­stim­mung in Betrie­ben: Neu­es Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz beschlossen

    Mehr Mit­be­stim­mung in Betrie­ben: Neu­es Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz beschlossen

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    Der Bun­des­tag hat am 21.05.2021 das Betriebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (das zuvor noch Betriebs­rä­te­stär­kungs­ge­setz hieß) beschlos­sen. Am kom­men­den Frei­tag, den 28.05.2021 wird sich nun noch der Bun­des­rat mit dem Gesetz befas­sen. Mit dem Gesetz sol­len unter ande­rem Betriebs­rats­wah­len ver­ein­facht und die Mit­be­stim­mungs­rech­te des Betriebs­rats erwei­tert werden. Im Fol­gen­den will ich zunächst ein­mal einen kur­zen Über­blick über die geplan­ten…