LAG Mecklenburg-Vorpommern

LAG steht für “Loka­le Akti­ons­grup­pe” und bezeich­net eine regio­na­le Initia­ti­ve zur För­de­rung und Ent­wick­lung länd­li­cher Gebie­te. Die LAG Meck­len­burg-Vor­pom­mern ist eine sol­che Grup­pe, die sich spe­zi­ell auf das Bun­des­land Meck­len­burg-Vor­pom­mern kon­zen­triert. Ihre Auf­ga­be besteht dar­in, Pro­jek­te und Maß­nah­men zu unter­stüt­zen, die die Attrak­ti­vi­tät und nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung des länd­li­chen Raums in die­ser Regi­on för­dern. Die LAG-MV arbei­tet eng mit ver­schie­de­nen Part­nern wie Kom­mu­nen, Ver­ei­nen oder Unter­neh­men zusam­men, um gemein­sam die Lebens­qua­li­tät und Wirt­schafts­kraft in Meck­len­burg-Vor­pom­mern zu verbessern.


  • LAG Meck­len­burg-Vor­pom­mern: Kei­ne Mit­be­stim­mung des Betriebs­rats bei Raucherpausen

    LAG Meck­len­burg-Vor­pom­mern: Kei­ne Mit­be­stim­mung des Betriebs­rats bei Raucherpausen

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    Ord­net ein Arbeit­ge­ber an, dass das Rau­chen im Betrieb nur in fes­ten Pau­sen gestat­tet ist, kann der Betriebs­rat dies nicht ver­hin­dern. Er hat dies­be­züg­lich kein Mit­be­stim­mungs­recht ent­schied jüngst das Lan­des­ar­beits­ge­richt Meck­len­burg-Vor­pom­mern (Akten­zei­chen: 5 TaBV 12/21). Rauch­ver­bo­te in Arbeits­be­trie­ben unter­lie­gen grund­sätz­lich der Mit­be­stim­mung des Betriebs­ra­tes. Legt jedoch der Arbeit­ge­ber zusätz­lich fest, dass die Beleg­schaft nur in den tarif­li­chen Pau­sen rau­chen…