Raucherpausen

Rau­cher­pau­sen sind kur­ze Aus­zei­ten, die Rau­cher sich wäh­rend ihrer Arbeits­zeit neh­men, um Ziga­ret­ten zu rau­chen. In vie­len Unter­neh­men gel­ten spe­zi­el­le Rege­lun­gen dafür, wie oft und wie lan­ge Rau­cher­pau­sen erlaubt sind. Oft­mals wer­den Rau­cher­pau­sen von Nicht­rau­chern als unfair emp­fun­den, da sie für ihre eige­nen Pau­sen kei­ne ver­gleich­ba­ren Pri­vi­le­gi­en haben. Lang­fris­tig kön­nen Rau­cher­pau­sen die Pro­duk­ti­vi­tät der Arbeit­neh­mer beein­flus­sen und zu Kon­flik­ten zwi­schen Rau­chern und Nicht­rau­chern am Arbeits­platz führen.


  • LAG Meck­len­burg-Vor­pom­mern: Kei­ne Mit­be­stim­mung des Betriebs­rats bei Raucherpausen

    LAG Meck­len­burg-Vor­pom­mern: Kei­ne Mit­be­stim­mung des Betriebs­rats bei Raucherpausen

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    Ord­net ein Arbeit­ge­ber an, dass das Rau­chen im Betrieb nur in fes­ten Pau­sen gestat­tet ist, kann der Betriebs­rat dies nicht ver­hin­dern. Er hat dies­be­züg­lich kein Mit­be­stim­mungs­recht ent­schied jüngst das Lan­des­ar­beits­ge­richt Meck­len­burg-Vor­pom­mern (Akten­zei­chen: 5 TaBV 12/21). Rauch­ver­bo­te in Arbeits­be­trie­ben unter­lie­gen grund­sätz­lich der Mit­be­stim­mung des Betriebs­ra­tes. Legt jedoch der Arbeit­ge­ber zusätz­lich fest, dass die Beleg­schaft nur in den tarif­li­chen Pau­sen rau­chen…