Ein Rauchverbot bezeichnet eine rechtliche oder hausrechtliche Untersagung des Konsums von Tabakwaren an bestimmten Orten. Ziel dieser Maßnahme ist vor allem der Gesundheitsschutz der Mitmenschen vor den Gefahren des Passivrauchens sowie die Verringerung von Brandrisiken. Die Regelungen finden häufig Anwendung in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten, am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann je nach geltendem Recht mit Bußgeldern oder Hausverboten geahndet werden.

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Ordnet ein Arbeitgeber an, dass das Rauchen im Betrieb nur in festen Pausen gestattet ist, kann der Betriebsrat dies nicht verhindern. Er hat diesbezüglich kein Mitbestimmungsrecht entschied jüngst das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Aktenzeichen: 5 TaBV 12/21). Rauchverbote in Arbeitsbetrieben unterliegen grundsätzlich der Mitbestimmung des Betriebsrates. Legt jedoch der Arbeitgeber zusätzlich fest, dass die Belegschaft nur in den tariflichen Pausen rauchen…