Rauchverbote sind gesetzliche oder hausrechtliche Bestimmungen, die das Rauchen von Tabakwaren in bestimmten Bereichen oder Gebäuden untersagen. Ihr primäres Ziel ist der Schutz von Nichtrauchern vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens sowie die Verbesserung der allgemeinen Luftqualität in Innenräumen. Diese Regelungen finden häufig Anwendung in öffentlichen Einrichtungen, Gaststätten, am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln. Zusätzlich dienen sie der Brandprävention und der Vermeidung von Verschmutzungen durch Zigarettenreste.

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Ordnet ein Arbeitgeber an, dass das Rauchen im Betrieb nur in festen Pausen gestattet ist, kann der Betriebsrat dies nicht verhindern. Er hat diesbezüglich kein Mitbestimmungsrecht entschied jüngst das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Aktenzeichen: 5 TaBV 12/21). Rauchverbote in Arbeitsbetrieben unterliegen grundsätzlich der Mitbestimmung des Betriebsrates. Legt jedoch der Arbeitgeber zusätzlich fest, dass die Belegschaft nur in den tariflichen Pausen rauchen…