Der Schulungsanspruch bezeichnet das Recht eines Arbeitnehmers auf Weiterbildung und Qualifizierung im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses. Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert und dient dazu, die berufliche Entwicklung und Kompetenz des Mitarbeiters zu fördern. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, entsprechende Schulungen anzubieten und die Kosten zu tragen. Der Schulungsanspruch kann sich auf fachliche, methodische oder soziale Kompetenzen beziehen.

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Fachartikel zur Betriebsratswahl 2026: Alles über Fristen nach BetrVG, die Aufgaben des Wahlvorstands, Schulungsanspruch und Strategien zur Vermeidung von Wahlanfechtungen.

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Ein aktuelles BAG-Urteil (7 ABR 8/23) bestätigt: Betriebsräte haben das Recht auf Präsenzschulungen, selbst wenn Webinare kostengünstiger sind. Erfahren Sie, warum der Lernerfolg und der Austausch entscheidend sind und welche Argumente für die Präsenz sprechen.

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Alles zum Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 BetrVG: Voraussetzungen, Umfang, Durchsetzung und mehr. Informieren Sie sich jetzt!

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Alle Infos zum Schulungsanspruch des Betriebsrats kurz vor Wahl & Amtszeitende. Was ist zu beachten? Jetzt informieren!

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Im Rahmen ihrer wichtigen Rolle im Unternehmen stehen Betriebsräte vor der Herausforderung, ihre Rechte und Pflichten stets zu kennen und kompetent auszuführen. Ein zentraler Aspekt dieser Verantwortung ist der Schulungsanspruch, der im § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) verankert ist und durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen geformt wurde. Dieser Artikel dient als Wegweiser für Betriebsräte, um…