Wahlvorstand

Ein Wahlvorstand ist ein Gremium, das bei Wahlen, beispielsweise Betriebsrats- oder Personalratswahlen, die organisatorischen Aufgaben übernimmt. Er ist für die Durchführung der Wahl zuständig und stellt sicher, dass diese fair und demokratisch abläuft. Der Wahlvorstand besteht aus mehreren Personen, die neutral und unabhängig handeln und die Wahlvorschriften umsetzen. Zu den Aufgaben des Wahlvorstands gehören unter anderem die Aufstellung des Wahlplans, die Überwachung des Wahlvorgangs und die Auszählung der Stimmen.