Ein Wahlvorstand ist ein Gremium, das bei Wahlen, beispielsweise Betriebsrats- oder Personalratswahlen, die organisatorischen Aufgaben übernimmt. Er ist für die Durchführung der Wahl zuständig und stellt sicher, dass diese fair und demokratisch abläuft. Der Wahlvorstand besteht aus mehreren Personen, die neutral und unabhängig handeln und die Wahlvorschriften umsetzen. Zu den Aufgaben des Wahlvorstands gehören unter anderem die Aufstellung des Wahlplans, die Überwachung des Wahlvorgangs und die Auszählung der Stimmen.

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Die Betriebsratswahlwahl ist abgeschlossen, der Wahlvorstand hat die Stimmen ausgezählt und verkündet, wer künftig als Betriebsratsmitglied dabei sein wird. Doch für den Wahlvorstandes gibt es noch etwas zu tun. Was dabei zu beachten ist, erfährst du in diesem Artikel. Einladung zu konstituierenden Sitzung Da nach dem Betriebsverfassungsgesetz der neue Betriebsrat erst nach der sogenannten konstituierenden…

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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer Entscheidung vom 12.01.2022 (Az: 23 SaGa 1521/21) festgestellt, dass die Kündigung eines „Riders“ bei Gorillas nicht rechtmäßig war. Dies ist nicht das erste Mal, dass das Berliner Start-Up Gorillas in arbeitsrechtlichen Fragen vor Gericht gescheitert ist. Wir berichteten bereits über eine frühere Entscheidung, die die Fortsetzung der Betriebsratswahl bei…

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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer wegweisenden Entscheidung vom 24.11.2021 (Az: 13 TaBVGA 1534/21) festgelegt, dass die bereits begonnene Betriebsratswahl beim Berliner Lieferdienst Gorillas nicht abgebrochen werden darf. Das Unternehmen hatte versucht, die Wahl aufgrund formaler Mängel gerichtlich zu stoppen, ist jedoch in beiden Instanzen gescheitert. Hintergrund: Versuch der Wahlverhinderung Gorillas, ein aufstrebendes Start-Up im…